Anzeige wegen Video!

4 Antworten

Soweit das Video eindeutig auf das Zeigen Ihrer Person ausgerichtet ist, dann haben Sie ein Recht am eigenen Bild. Sind Sie jedoch nur beiläufig in einem Video zu sehen, desssen eigentlicher Inhalt sich zum Beispiel auf die Umgebung ausrichtet, dann dürfte Ihnen der Nachweis Ihres Anspruches auf das Recht am eigenen Bild sehr schwer fallen. Ein weiterer Aspekt ist, ob dieses Video tatsächlich öffentlich gemacht wurde, z.B. durch Einstellen auf einem der bekannten Portale oder Ihr Bekannter dies lediglich zu seinem Privatvergnügen selber oder mit anderen gemeinsam anschaut.

Klar! Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. (Ob die POlizei da jetzt mitmacht oder es als Kleinigkeit abtut wirst du sehen.)

Wenn er Dich ohne Dein Einverständnis gefilmt hat und sich jetzt auch noch weigert es zu löschen, kannst Du ihn natürlich anzeigen.

mach es doch, wirst doch sehen, was dabei raus kommt