Muss Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss zurückzahlen, Nachbeschäftigungszeit?

1 Antwort

Das kann man so generell nicht beantworten. Das wird in einem individuellen Vertrag geregelt. Ob diese Regelungen dann gesetzeskonform sind, ist eine andere Frage. Aber wer sich vom Arbeitgeber eine Fortbildung sponsern lässt, muss eben damit rechnen, dass dieser anschließend eine Gegenleistung erwartet.

Du kannst dich jetzt entscheiden die verlängerte Kündigungsfrist zu akzeptieren, oder dein Geld für einen Anwalt zu investieren.

Wenn ein anderer Arbeitgeber deine Beschäftigung unbedingt will, wird er auch bis zum 1.7. warten. So lange ist das ja auch wieder nicht.


Florian414 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 16:50

Danke für die Antwort.. nein ich möchte den Betrieb aus Privaten gründen verlassen.. da ich mich nicht mehr wohl fühle etc.. Kollegin verbreitet lügen über mich etc etc. Habe am Telefon der zuständigen stelle auch keine vernünftige Antwort bekommen..

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DerHans  07.03.2022, 17:42
@Florian414

Wenn du kündigst ohne eine bereits feststehende Anschlussbeschäftigung musst du mit 12 Wochen Sperre rechnen. Und dann wirst du so schnell nicht noch einmal "gefördert".

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Florian414 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 18:24
@DerHans

Danke, also muss ich den Eingliederungszuschuss nicht zurückzahlen? Ich habe nur für die Arbeitgeber gelesen dass sie zurückzahlen müssen.. deswegen bin ich mir nicht sicher

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DerHans  07.03.2022, 18:26
@Florian414

Den Zuschuss hast du ja nicht bekommen, sondern der Arbeitgeber. Dieser muss sich verpflichten, dich auch eine bestimmte Zeit weiter zu beschäftigen.

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Florian414 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 18:48
@DerHans

Okay, der Zuschuss war ja auf mein Lohn angerechnet bzw. Hat das Amt zur Hälfte übernommen.

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