Müssen Zeugen Jehovas Kopftücher tragen?

7 Antworten

Ich finde das eine interessante Frage, denn die ZJ nehme die Bibel oft zu wörtlich, ohne den Kontext zu beachten.

Nun, wenn dies bei den ZJ eine Vorschrift wäre - was es offensichtlich nicht ist, denn ich sehe viele Zeuginnen bei uns in der Stadt, und zwar ohne Kopftuch - dann gäbe es auch andere christliche Gemeinschaften bei denen dies der Brauch war. Das ist aber nicht der Fall.

Nun möchte ich der Vollständigkeit halber noch kurz auf die entsprechende Bibelstelle eingehen auf die du dich vermutlich beziehst:

Der Zusammenhang ist der dass es damals eine Schande für Frauen war, ihr Haar unbedeckt / offen zu lassen. Das hat sich in den letzten 20 Jahrhunderten geändert. Aber auch heute noch würde keine Frau unfrisiert ausser Haus gehen.

Jein.

Im ganz normalen Alltgsleben müssen Zeuginnen Js kein Kopftuch tragen. Sie müssen auch keines tragen, wenn sie ihre Versammlungsstätten besuchen.

Aber: sie müssen eine Kopfbedeckung tragen, wenn sie z.B.

  1. in Anwesenheit ihres getauften minderjährigen männlichen Kindes das Tischgebet sprechen
  2. eine Wachtturmbesprechung in Anwesenheit von männlichen getauften Glaubensmitgliedern leiten (nicht aber für Kommentare während der Gemeindeschulung)
  3. generell immer dann, wenn sie Aufgaben übernehmen, die originär nur von getauften männlichen Zeugen Js ausgeführt werden dürfen, diese aber nicht verfügbar sind

Die Kopfbedeckungspflicht gilt dann auch nur für die Zeitdauer, die die jeweilige Tätigkeit beansprucht, also Gebet, Schulung etc. Danach kann die Kopfbedeckung wieder abgenommen werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Weibliche Zeugen Jehovas? Definitiv!

*** w02 15. 7. S. 26-27 Fragen von Lesern ***

Solche Situationen, in denen eine Christin eine Kopfbedeckung tragen sollte, können in Verbindung mit ihrem Mann auftreten. Ist er ein Ungläubiger, fällt diese Aufgabe wahrscheinlich jeweils seiner Frau zu. Wenn also eine Christin in Gegenwart ihres Mannes für sich und andere laut betet oder ein Bibelstudium mit ihren Kindern leitet, sollte sie eine Kopfbedeckung tragen.

Führt die Mutter in Abwesenheit des Vaters ein Bibelstudium mit dem getauften Jungen und den anderen Kindern durch, sollte sie den Kopf bedecken. Es bleibt jedoch ihr überlassen, ob sie bei einem solchen Studium oder bei einer Mahlzeit den Sohn bittet zu beten. Vielleicht hält sie ihn dazu noch nicht für ausreichend befähigt und entschließt sich deshalb, selbst das Gebet zu sprechen. In diesem Fall sollte sie dann eine Kopfbedeckung tragen.

Nimmt sich eine Christin bestimmter Aufgaben in der Versammlung an, dann sollte sie ebenfalls den Kopf bedecken. Das könnte zum Beispiel auf eine Zusammenkunft für den Predigtdienst unter der Woche zutreffen, bei der kein getaufter Mann anwesend ist, sondern nur Glaubensschwestern. Aber auch bei einer anderen Versammlungszusammenkunft könnte es vorkommen, dass kein getaufter Mann zugegen ist. Falls eine Schwester in einer von der Versammlung anberaumten Zusammenkunft, wie zum Beispiel einer Zusammenkunft für den Predigtdienst, gewisse Aufgaben übernehmen muss, die im Regelfall von einem Bruder erledigt werden, sollte sie eine Kopfbedeckung tragen.

Anders verhält es sich dagegen, wenn in einer Wohnung regelmäßig ein verabredetes Bibelstudium stattfindet und ein getaufter Mann zugegen ist. Hierbei handelt es sich um einen im Voraus vereinbarten Unterricht, dem der Leiter des Studiums vorsteht. Unter diesen Umständen wird ein solches Studium zu einer Erweiterung der Versammlung. Wenn eine getaufte Zeugin Jehovas dieses Studium in Gegenwart eines getauften Zeugen leitet, trägt sie richtigerweise eine Kopfbedeckung. Beten sollte allerdings der Bruder. Eine Schwester würde in Anwesenheit eines getauften Bruders nicht beten, es sei denn, es lägen außergewöhnliche Umstände vor, wie zum Beispiel der Verlust der Sprechfähigkeit.

Vielleicht wird eine Christin gelegentlich von einem ungetauften Königreichsverkündiger zu einem Bibelstudium begleitet. Es steht ihr frei, ihn zu bitten, das Studium zu leiten. Da er aber die getaufte Schwester nicht angemessen im Gebet vor Jehova vertreten könnte, wäre es richtig, wenn sie beim Studium betet. Falls sie das Studium leitet oder die Gebete spricht, sollte sie den Kopf bedecken. Der Verkündiger ist zwar noch nicht getauft, aber für Außenstehende gehört er wegen seiner Predigttätigkeit zur Versammlung.


HerrVonRibbeck  25.07.2019, 19:07

Was meinst Du, welche Regelung gilt für die Teilnahme bei GF? Irgendwie kann man uns ja schon als 'Heimbibelstudium' betrachten, dann müsste doch Kopfbedeckung für die Dauer der GF-Beteilugung getragen werden - oder verjustiere ich mich da?

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ManfredFS  26.07.2019, 11:23

Ist schon seltsam, ein Amt darf eine Zeugin Jehovas NICHT ausüben in der Versammlung. Aber predigen darf sie, sogar ohne Kopftuch und alleine.

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HerrVonRibbeck  26.07.2019, 13:04
@ManfredFS

Als Parkplatzeinweiserin (Kongress) darf Sie auch 'oben ohne' arbeiten. Da hier von ZJ öffentlich abgestritten wird, dass das Tragen einer Kopfbedeckung in Teilen der Glaubensausübung für eine ZJ zwingend erforderlich ist, kommt mir nun der Gedanke, dass, sofern dieser 'Ritus' in die Öffentlichkeit getragen werden muss, wegen Imagepflege entfällt?

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verreisterNutzer  27.07.2019, 17:29
@ManfredFS

"komisch" kann es nur jemandem erscheinen, der die Regelung, die HerrVonRibbeck ausgeführt hat, nicht verstanden hat

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ManfredFS  27.07.2019, 22:20
@verreisterNutzer

Trägst du am Computer Kopfbedeckung wenn du hier mit getauften männlichen Christen redest?

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Nein, müssen sie nicht und tun sie auch nicht, außer sie wollen sich vor der Sonne schützen...


bonamie  25.07.2019, 17:02

Richtig, aber nicht mal bei der augenblicklichen Hitze habe ich bis jetzt eine Kopftuchträgerin der ZJ entdeckt! :-)

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alexxxflash  25.07.2019, 17:09
@bonamie

Ich auch nicht, war aber auch eher zynisch gemeint von mir ;)

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bonamie  25.07.2019, 17:12
@alexxxflash

Ich auch nicht, war aber auch eher zynisch gemeint von mir.

Alles gut! Ich habe dich auch genau so verstanden! :-)

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