Müssen sie wirklich in 2 Wochen das haus verlassen?

8 Antworten

Solche Mieter will wohl jeder Vermieter einfach nur loswerden.

Der Vermieter hat bereits durch Abmahnung darauf hingewiesen, dass er die verspäteten Mietzinszahlungen nicht akzeptiert. Das Verhalten der Mieter ist zudem offensichtlich schon in asozialer Richtung zu sehen, die vom Mieter verursachten Schäden sind von diesem zu beseitigen.

Rechtlich gesehen sollte deine Bekannte einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, um eventuell die Zwangsräumung vorerst auszusetzen.

Aber ganz ehrlich! Als Vermieter braucht und will man solche Mieter nicht!


FloraEla 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 11:31

Da sind paar Dinge die sie mir leider bestimmt nicht voll und ganz erzählt.. Der Mann ist leider ein Alkoholiker und ist aggressiv gewalttätig. Es ist keine Kleinigkeit wer weis was der arme Vermieter dulden musste. Da hast du Recht sehr asozial und ich habe den Kontakt stark eingegrenzt. Ich will der Frau und dem Kind helfen das Jugendamt ist involviert. Sie kommt nicht von der Co Abhängigkeit raus

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Ramboline  02.07.2024, 11:38
@FloraEla

Das ist zwar traurig, aber nicht das Problem des Vermieters.

Die Frau könnte mit Kind in ein Frauenhaus gehen, dazu muss sie aber den Willen haben.

Ich kenne leider eine solche Familie, du kannst absolut nichts machen, ihr zu helfen, ist verlorene Liebesmühe. Ich habe es 30 Jahre lang versucht, bin jetzt, wie bei solchen Leuten normal, die Schuldige an allem und für alles.

Brich den Kontakt so schnell wie möglich ab, denn es wird dir selbst an die Substanz gehen.

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FloraEla 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 14:22
@Ramboline

Das sagt mein Mann auch und das hat er schon von Beginn an gesagt. Ich habe viel zu viel Herzblut reingesteckt . Es macht mich kaputt werde wohl den Kontakt komplett abrechnen

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Ramboline  02.07.2024, 15:29
@FloraEla

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich! Diesen Spruch kann ich zu 100 % bestätigen.

Was mich diese Frau mit ihrer Schwachsinnigkeit an Nerven, Kraft, Zeit und auch Geld gekostet hat, kann ich dir mit Worten nicht beschreiben. Brich den Kontakt sofort und für immer ab, was ein gutgemeinter Rat von mir ist.

Höre auf deinen Mann und verwende deine Energie für Menschen, die dankbar für deine Hilfe sind.

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Es gab also schon mindestens eine Abmahnung. Wohl mehrere wegen unterschiedlicher Sachen, wobei Kinderlärm nicht wirklich zählt.

Miete zu spät bezahlt und die anderen drei Gründe dürften für eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung ausreichen. Vermutlich steht im Kündigungsschreiben auch, "hilfsweise fristgerecht". Greift also die fristlose aus irgend einem Grund nicht, dann greift auf alle Fälle die fristgerechte, was bedeutet, am 30.09.2024 ist auf jeden Fall Ende des Mietverhältnisses.

Es kann immer mal was passieren, aber die Ansammlung verschiedener Beschädigungen, die auf Unachtsamkeit oder sogar Vandalismus zurück zu führen sind, ergeben für den Vermieter eine unzumutbare Situation. Die Paragraphen 543 und 573 des BGB sagen das aus.

Bei einer fristlosen Kündigung gewährt man normalerweise 2 Wochen, damit noch gepackt werden kann. Wo die Leute dann unterkommen, braucht den Vermieter nicht zu interessieren.

Wenn Leute die Wohnung trotzdem behalten wollen, werden sie zu einem Rechtsanwalt gehen, der wird das Kündigungsschreiben genau prüfen und dann Widerspruch einlegen. Dem oder auch evtl. Untätigkeit folgt dann eine Räumungsklage. Die könnte man als Mieter aussitzen und abwarten, bis man zur Räumung verurteilt wird, um sich in letzter Konsequenz zwangsweise aus der Wohnung befördern zu lassen.

Das alles versursacht aber von Anfang an hohe Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher. Zudem kann der Vermieter für die Zeit ab dem von ihm festgelegten Auszugsdatum eine Nutzungsentschädigung verlangen, die im Grunde die Miete ersetzt, aber dann deutlich höher sein kann.

Wenn sich die Bekannte das alles leisten kann oder wenn sie sowieso nicht zahlen kann, weil sie schon vom Amt lebt, könnte sie also einfach alles weitere auf sich zukommen lassen. Sofern sie aber nicht in die totale Verschuldung abstürzen will, sollte sie lieber zusammen mit ihrer Familie ihre Sachen packen und woanders Unterschlupf suchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Also die genaue Rechtslage kann ich hier nicht erläutern, bin kein Anwalt.

Die Familie hat natürlich die Möglichkeit gegen die Kündigung vorzugehen. Bei den von dir genannten Sachen würde ich das allerdings sein lassen, da verbrennt man nur Geld.

Dementsprechend müssen sie gemäß der Kündigung raus im festgelegten Zeitraum. Tun sie das nicht, wird der Vermieter sicherlich beim Gericht eine Räumung erwirken.

Ja, abgesehen vom kinderlärm sind das wohl ausreichend Gründe für eine außerordentliche Kündigung.

Wenn die noch keine andere Wohnung haben würde es bis zu einer zwangsräumung noch dauern da insbesondere wegen des kindes die hürden sehr hoch sind. Oder gibt es schon einen gerichtlichen Räumungsbeschluss? Aber ich habe dich so verstanden das aktuell "nur" die Kündigung im Raum steht

wenn die die Wohnung nicht fristgerecht freiwillig räumen machen die sich ggü dem Vermieter aber auch Schadenersatzpflichtig.

Erstmal seien die rechtlichen Grundlagen genannt: BGB § 543 für außerordentliche Kündigungen und BGB § 573 für ordentliche Küdigungen.

Deiner Schilderung nach liegen gleich möglicherweise sogar mehrere Gründe vor, die eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Sind die Meitschulden aus 2023 beglichen udn liegen keine neuen Mietschulden vor, ist das aber kein grund mehr. Die Verwahrlosung der Wohnung und/oder mutwillige/fahrlässige Beschädigung ist aber ein Grund. Unte rumständen müsste der Vermeiter hier aber erst Abmahnen bevor er deswegen außerordentlich kündigen kann. Kinderlärm ist generell erstmal kein Kündigungsgrund, sondern nur unter besonderen Umständen.

Und fristlos bedeutet fristlos. Die Wohnung ist unverzüglich zu räumen. Ansprüche für nicht gezahlte Miete oder Schäden an der Wohnsache, ggf. auch Prozesskosten, bleiben dessen ungeachtet erhalten.

Weigern sich die Mieter auszuziehen, geht es vor Gericht. Dort kann ein Räumungstitel erwirkt werden. Danach kann die Wohnung Zwangsgeräumt werden.

Die Kindern tun mir jetzt schon leid, egal ob sie die Wohnung verlieren oder nicht.