Mündliche Abfragen an bayrischen Gymnasien

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Ja, das geht.

Was aber nicht geht, dass der Schüler über den Stoff ausgefragt wird, welcher in der Stunde behandelt wurde, in der der Schüler nicht anwesend war.

Aber es ist möglich den Schüler auszufragen, über die Stunde, in der der Schüler als letztes da war. Und wenn es vor drei Wochen war.


bluejule  20.02.2014, 23:23

Danke für den Stern.:)

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Erlaubt ist es, aber nicht gerade fair!