Müll rausstellen nach Schlüsselübergabe?
Hallo, ich ziehe im September um, die Kündigungsfrist endet allerdings erst Ende Oktober. Da ich weiter weg ziehe würde ich die Wohnungs- und Schlüsselübergabe bereits im September nach meinem Umzug machen. Das ich im Oktober noch Miete zahlen muss ist klar (das ich früher aus dem Vertrag komme, kommt für meine Vermieterin nicht in Frage). Wir haben eine Regelung zur Kehrwoche, die auch das herausstellen der Mülltonnen beinhaltet. Jetzt weiß ich nicht, ob ich rechtlich noch dazu verpflichtet bin, diese auszuführen, wenn ich nicht mehr dort wohne und auch keinen Schlüssel mehr habe?
4 Antworten
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Du könntest theoretisch den Schlüssel auch bis zum Ende deiner Mietzeit behalten. Der Vermieter profitiert also davon, dass du trotz Mietzahlung den Schlüssel vorher zurückgibst, da er früher über die Wohnung verfügen kann. Das wäre doch ein gutes Argument, dich von der Kehrwoche zu entbinden.
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Ob du dort noch wohnst, ist irrelevant. Du hast die Wohnung ja noch gemietet, also musst du auch die damit verbundenen Pflichten noch ausführen.
Man könnte nun argumentieren, dass du keinen Schlüssel mehr hast, aber die frühere Übergabe war ja dein Wunsch. Vielleicht kannst du einen Nachbarn dazu bewegen, die Mülltonnen für dich raus zu stellen.
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Das kostet FS vielleicht einen Geldschein, aber das wäre es doch wert, oder?
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Ich würde mit einem Nachbarn sprechen.
Aber mal anders: wenn Du die Tonnen einfach nicht rausstellst, was soll passieren? Der Vermieter könnte dich kündigen - ach ne, hast Du ja schon gemacht...
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Solange Du Mieter bist mußt die vertraglichen Pflichten erfüllen.
Alle! Auch Mülltonnen raus stellen und die Kehrwoche machen.
Wenn Du dazu nicht extra anreisen willst kannst Du ja jemand beauftragen/bitten das für dich zu erledigen.