MSA Pflichtlektüre Inhaltsverzeichnis?
Hii:)
ich werde im Mai/Juli meinen Realschulabschluss machen (also Ende 10. Klasse). Für die Deutschprüfung muss man ja ein Buch lesen (also eine Pflichtlektüre) , das dann bei den schriftlichen Prüfungen auch abgefragt wird.
Man darf sein eigenes Buch auch markieren, das man dann in der Prüfung dabei hat. Ich habe zum Beispiel auch schon einige Textstellen mit einem Textmarker markiert und an den Rändern handelnde Personen markiert, und jeweils am Kapitelanfang Stichworte zum Kapitelinhalt aufgeschrieben.
Meine Frage ist, ob ich mir ein Inhaltsverzeichnis machen darf (das Buch hat keines).
Ich würde mir dann vorne im Buch eine Kapitel-Auflistung machen, die Seitenzahl und ein paar Stichworte zum Inhalt des Kapitels daneben schreiben. Ist das erlaubt?
1 Antwort
Ja, du darfst dir ein Inhaltsverzeichnis machen. Es gibt keine regel, die es verbietet Aber achte darauf, dass du keine informationen hinzufügst, die im Buch nicht vorhanden sind (z B, zusammenfassungen oder interpretationen) und dass es übersichtlich bleibt, Viel Erfolg bei deiner Prüfung