Mpu oder nicht?
Moin ich wurde vor einem halben jahr bekifft auf dem e scooter erwischt hatte 1,1 ng/ml im blut. Habe dann auch ziemlich schnell das Bußgeld bekommen und ein 1 monatiges fahrverbot. Aber seitdem warte ich auf den brief von der Führerscheinstelle wegen der Mpu. Ich würde den führerschein gerne machen weis aber nicht ob von denen noch was kommt.
3 Antworten
Das Vergehen im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch wurde/wird an die Führerscheinstelle gemeldet. Du bist dort also aktenkundig. Über die Auflage einer MPU wird dort (und nur dort) entschieden, allerdings erst, nachdem du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt hast. Solange kein Antrag eingeht, hörst du auch nichts von der FSSt.
Du kannst allerdings einen kostenlosen Antrag auf Einsicht in deine Handakte stellen und kannst so schon einmal erfahren, in welche Richtung es geht. Sicherheitshalber solltest du aber mal von einer MPU oder zumindest von einem fachärztlichen Gutachten ausgehen und schon mal die entsprechenden Vorkehrungen treffen, d.h. sofort den Konsum einstellen und zeitgerecht mit einem Abstinenznachweis beginnen.
dann solltest du den Führerscheinantrag stellen, erst DANN wird das Amt wach und wird dir die entsprechenden Auflagen mitteilen.
dir kann es durchaus passieren, dass du für die nächsten 2 Jahre keinen Führerschein erwerben kannst.
Wenn im Bußgeldbescheid nichts zur MPU stand, brauchst auch keine. Stelle den Antrag. Kommt negatives heraus, wird man es dir sagen.
Im Bussgeldverfahren wird alles festgelegt. Wie hoch was dein THC COOH Wert? Zu Recht de: Die MPU wegen Cannabis am Steuer kann ab einer Konzentration von mehr als 1 Nanogramm (ng) THC im Blut angeordnet werden, wenn der THC-COOH Gehalt zur selben Zeit größer als 100 ng/ml, aber kleiner als 150 ng/ml ist. Bis zu diesen Maximalwerten geht man davon aus, dass es sich um gelegentlichen Konsum handelt.
Im Bussgeldverfahren wird alles festgelegt.
Diese Info ist definitiv falsch. Im Bußgeldbescheid steht lediglich die Höhe der Kosten der OWI, die Punkte und das Fahrverbot, mit einer MPU-Auflage hat diese Behörde absolut nichts zu tun.
Hast recht. Aber müsste er nicht trotzdem eine Mitteilung erhalten oder muss man sich das erbetteln.
Die Mitteilung von der FEB kommt erst wenn "bambusbaum" einen Erstantrag für eine Fahrerlaubnis stellt (er hatte ja bis jetzt noch keinen FS und die Behörde weiß ja nicht ob er jemals einen machen möchte). Anders wäre es wenn er bereits im Besitz einer FE gewesen wäre, dann würde er in spät. ein paar Monaten ein Schreiben mit der MPU-Aufforderung erhalten...
Im Bußgeldbescheid wird nicht über eine MPU informiert. Die Auflage der MPU ist die Entscheidung der Führerscheinstelle.