MPU Gutachten fehlerhaft?
Hallo,
Ich habe eine MPU machen müssen, nachdem ich einen Unfall hatte und zu schnell geblitzt wurde, und nachdem ich noch eine dumme Straftat begangen hatte.
Ich wurde zu einer MPU eingeladen und natürlich habe ich das dann auch gemacht. nach ca. 1 Monat kam dann mein negatives Gutachten an. Ich habe mir das durchgelesen und mir ist sofort aufgefallen, dass der Gutachter reingeschrieben hat, dass ich anscheinend schon mal an einer MPU teilgenommen hatte, was garnicht stimmt. Von einer schon mal teilgenommenen MPU steht nichts in meiner Akte und ich habe das nicht gesagt, also hat er es auch nicht falsch verstehen können.
Die Verkehrspsychologin bei der ich mich für die MPU vorbereitet hatte, hat sich das Gutachten auch noch selber durchgelesen und sagte dazu, dass ich mich gut angestellt habe und dazu sehr einsichtig war, also ich hätte bestehen können, sagte sie.
Wie soll ich jetzt dagegen vorgehen ?
Ist der Fehler relevant, für das negative Gutachten?
Oder habe ich mich einfach "nicht genug vorbereitet" mit diesen Kursen?
Ich danke im voraus für die Antworten :)
4 Antworten
in meinem umfeld kenne ich auch "kandidaten", die zur mpu mussten! der eine war notorischer falschparker...der andere musste unbedingt mit 2 promille noch fahren und der andere hatte einen stabilen bleifuß! und was soll ich sagen? keiner hatte die mpu auf anhieb geschafft! ist ja auch ein lukratives geschäft....bei den preisen! ;-) aber du solltest beschwerde einlegen oder in den widerruf gehen, da scheinbar irgendwas nicht ganz korrekt gelaufen ist!
Du solltest die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens umgehend gegenüber der MPU-Gesellschaft rügen und diese unter Fristsetzung auffordern, nachzubessern. Es handelt sich um einen Werkvertrag und die MPU-Gesellschaft schuldet einen Erfolg dahingehend, dass sie aufgrund von Tatsachen die für die Fragestellung relevanten Diagnosen stellt. Gerade die Frage, ob vor den jetzt zugrunde liegenden Verfehlungen schon einmal eine MPU durchgeführt wurde, deren positive Prognose ja dann widerlegt wäre, spielt bei der Schlussbewertung eine ganz besondere Rolle.
Vielen Dank für die Antwort, die hilft mir sehr weiter.
Ich werde die Gesellschaft sofort dazu auffordern das nachzubesser.
Und, was sagt der Gutachter dazu?
Irren kann passieren, darf aber nicht. Vieleicht hat das die Zulassungsstelle ja behauptet. Klären! So mein Tipp.
Wie ist denn der genaue Wortlaut der Stelle?
Und was steht bei: Zu Ihrer Fragestellung .. (oder so ähnlich)