Motorrrad/Quad fahren ohne Tacho aber mit GPS-App erlaubt?
Hallo Community,
bei meinem Quad ist letztens der Tacho kaputt gegangen. Habe mir einen Neuen bestellt aber der kommt erst in ein paar Wochen an. Jetzt meine Frage weil ich gerne noch in der Zwischenzeit fahren möchte: Darf man mit GPS-Tacho-Apps fahren wenn man das Handy am Lenker befestigt hat oder muss man ein passenden Tacho für das Fahrzeug haben um fahren zu dürfen?
Danke schon im Voraus ;)
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/19Michael69/1468862797847_nmmslarge__539_0_1920_1920_a4c092684425f1a5f6c2aef450b332c2.jpg?v=1468862798000)
Hallo Leon,
wirf einen Blick in § 57 StVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html
Fahrzeuge müssen mit einem "Geschwindigkeitsmessgerät" ausgerüstet sein und das muss dann natürlich auch funktionieren.
Dies als Ersatz mit einem Navi oder einer App über GPS zu machen ist zwar sicher besser als ohne, ersetzt aber nicht den vorgeschriebenen Tacho.
Viele Grüße
Michael
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
solange du dich an die Geschwindigkeit hälst, egal wie - was soll da passieren? Wenn der Tacho kaputt ist, dann ist es eben so
![](https://images.gutefrage.net/media/user/19Michael69/1468862797847_nmmslarge__539_0_1920_1920_a4c092684425f1a5f6c2aef450b332c2.jpg?v=1468862798000)
Das nach § 57 StVZO vorgeschriebene Geschwindigkeitsmessgerät muss funktionieren und darf nicht einfach irgendwie ersetzt werden.
Gruß Michael
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freejack75/1444745362_nmmslarge.jpg?v=1444745362000)
Das Fahrzeug ist so nicht verkehrstüchtig, und folglich darfst Du damit nicht fahren.
Die GPS App hilft dann zumindest mal dabei, dass man nicht unbeabsichtigt zu schnell fährt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freejack75/1444745362_nmmslarge.jpg?v=1444745362000)
Der TÜV prüft die Verkehrstüchtigkeit -- damit hast Du Dir Deine Frage praktischerweise selbst beantwortet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/19Michael69/1468862797847_nmmslarge__539_0_1920_1920_a4c092684425f1a5f6c2aef450b332c2.jpg?v=1468862798000)
Das nach § 57 StVZO vorgeschriebene Geschwindigkeitsmessgerät muss funktionieren und darf nicht einfach irgendwie ersetzt werden.
Gruß Michael
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nonameguzzi/1546097417897_nmmslarge__83_272_1080_1080_536c3fb4568d6fbd18a4347c0ac98e02.jpg?v=1546097418000)
Naja, fahr mal per GPS durch den Tunnel...
Also nein, nicht erlaubt!
was soll daran nicht verkehrstüchtig sein? wenn er geblitzt wird, und das als Ausrede nutzt, kommt sogar Vorsatz zum Tragen. Beim Tüv wird dann schluss sein