Motorräder A2 tauglich?

4 Antworten

Leistungsgewicht verstehen:

§ 6 FeV:

[...] einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg [...]

Weniger kW pro kg sind zulässig. Nur mehr nicht.

Falls die Maschine zu wenig Gewicht hat muss entsprechend stärker gedrosselt werden. Auf 30 kW, 28 kW, 25 kW... Was eben notwendig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

ach ja das Leistungsgewicht, gibt eigentlich nur sehr wenige Motorräder wo diese Regelung zum Tragen kommt. Das einzigste was mir gerade einfällt ist eine KTM Duke 390.

Es gilt das Gewicht Fahrfertig mit Motoröl und Benzin und keine irgendwelchen Trockengewichte aus der Marketingabteilung. Massgeblich ist das was im FAhrzeug steht.

Für die vollen 48 PS muss die Maschine entsprechend MINDESTENS 175 kg wiegen.

Bei den ganz alten Möhren hast du eher das Problem, das es dafür keine Drosselsätze auf 48 PS gibt, aber dafür mit 35 PS.

Die KTM hat ein Trockengewicht von eben diesen 144kg laut Wikipedia. Aber nach EU-Norm zählt das Leergewicht. Das beinhaltet alle Flüssigkeiten, also Kühlflüssigkeit, Öl und Sprit. Damit hat die nochmal 10-15kg mehr...

Aber du kannst natürlich jede Maschine auf die entsprechende Leistung drosseln. Pass eben nur mit dem Trocken- bzw. Leergewicht auf...

Bei 147 kg darf die Leistung maximal 29,4 kw betragen.