Motorräder A2 tauglich?
Abend zusammen
Habe eine Frage und zwar mache ich meinen A2 Führerschein. Dabei darf ich 48Ps/35 Kw nicht überschreiten und das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf 0,2 kw/kg nicht überschreiten. Habe mir schon mehrere Maschinen ausgesucht.
Darunter eine Honda XL 600, Yamaha XT 600 und eine KTM ER 600 LC4 von 1991. Was mich jetzt nur verwirrt ist das ich bei der KTM ein leistungs verhältnis von 0,31 kw/PS ausgerechnet. Dachte mir die Maschine is für A2 nicht geeignet. Aber bei der XL 600 sind es 0,32 kw/kg. Ein Freund von mir hat eine XL 600 und er hat auch denn A2 Schein und darf sie offen fahren.
Die KTM hat 46 PS und wiegt 147 kg. Darf ich die auch fahren oder nicht. Mich verwirrt sowieso diese blöde sperre. Hoffe auf Antworten. Mfg Marten
4 Antworten
§ 6 FeV:
[...] einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg [...]
Weniger kW pro kg sind zulässig. Nur mehr nicht.
Falls die Maschine zu wenig Gewicht hat muss entsprechend stärker gedrosselt werden. Auf 30 kW, 28 kW, 25 kW... Was eben notwendig ist.
ach ja das Leistungsgewicht, gibt eigentlich nur sehr wenige Motorräder wo diese Regelung zum Tragen kommt. Das einzigste was mir gerade einfällt ist eine KTM Duke 390.
Es gilt das Gewicht Fahrfertig mit Motoröl und Benzin und keine irgendwelchen Trockengewichte aus der Marketingabteilung. Massgeblich ist das was im FAhrzeug steht.
Für die vollen 48 PS muss die Maschine entsprechend MINDESTENS 175 kg wiegen.
Bei den ganz alten Möhren hast du eher das Problem, das es dafür keine Drosselsätze auf 48 PS gibt, aber dafür mit 35 PS.
Die KTM hat ein Trockengewicht von eben diesen 144kg laut Wikipedia. Aber nach EU-Norm zählt das Leergewicht. Das beinhaltet alle Flüssigkeiten, also Kühlflüssigkeit, Öl und Sprit. Damit hat die nochmal 10-15kg mehr...
Aber du kannst natürlich jede Maschine auf die entsprechende Leistung drosseln. Pass eben nur mit dem Trocken- bzw. Leergewicht auf...
Bei 147 kg darf die Leistung maximal 29,4 kw betragen.