Motorrad unterlagen?
Guten Abend
ich wollte fragen, ob eine 125er eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 besitzt oder nur den kleinen Teil 1.
ich würde meins gerne verkaufen, finde den Teil 2 nicht, wenn es ihn geben sollte
lg
3 Antworten
Teil I (Schein) und II (Brief).
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ein Leichtkratrad bestizt eine Betriebserlaubnis, aber keinen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dann mußt Du einen neuen KFZ Brief ausstellen lassen bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle.
Beim Verkauf einen Kaufvertrag des ADAC nehmen. Sachmängelhaftung ausschließen
Ich habe das aber sicher verwahrt.
Bei 50ern gibt es noch eine COC.
Also gibt es für Leichtkrafträder beides?