Motorrad unterlagen?

3 Antworten

Teil I (Schein) und II (Brief).


Flo2510 
Beitragsersteller
 21.05.2023, 00:10

Also gibt es für Leichtkrafträder beides?

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Ein Leichtkratrad bestizt eine Betriebserlaubnis, aber keinen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann mußt Du einen neuen KFZ Brief ausstellen lassen bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle.

Beim Verkauf einen Kaufvertrag des ADAC nehmen. Sachmängelhaftung ausschließen

Ich habe das aber sicher verwahrt.

Bei 50ern gibt es noch eine COC.