Motorrad Führerschein abbrechen?

1 Antwort

Du kannst Dir von Deiner derzeitigen Fahrschule einen Bescheinigung über Deinen derzeitigen Ausbildungsstand in Theorie und Praxis ausstellen lassen, welche dann eine Gültigkeit von bis zu 24 Monaten ab Ausstellung hätte.

Allerdings wären für die "Mitnahme" nur die praktischen Pflichtstunden aus den Sonderfahrten Überland, Nachts und Autobahn relevant. Für die B196 - Erweiterung bräuchtest Du allerdings nur ganz allgemein 5 praktische Doppelstunden ( 90 min. ) , und keine Sonderfahrten.

Dann entscheidet allerdings dein künftiger Fahrausbilder, ob und in welchem Umfang er Deine bereits absolvierten Praxisstunden gegenüber der tatsächlichen Handhabungssicherheit mit dem KRad anerkennt.