Mordgedanken Psychologen?

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Antwort (Teil 2)

Es macht natürlich für den Psychotherapeuten einen entscheidenden Unterschied, wie er die Äußerungen seines Patienten versteht und einordnet.

Dass jemand über seine Impulse SPRICHT, dass er jemand anderen umbringen könnte oder möchte, ist als solches erst einmal eher positiv zu sehen und kann auch Ausdruck eines tiefen Vertrauensverhältnisses sein. Denn was bitte soll eine Therapie bewirken, in der die wirklich heiklen Konflikte nicht zur Sprache kommen dürfen??

Natürlich ist das eine äußerst schwierige Situation für einen Therapeuten und er muss da echten Mut aufbringen, um einerseits die Vertraulichkeit der Therapiesituation weiter zu wahren und dem Patienten bei der Auseinandersetzung mit seinen Aggressionen und Frustrationen professionell zu helfen und andererseits die konkrete Gefahr der Umsetzung dieser aggressiven Vorstellungen und Impulse einzuschätzen.
Evtl. kann dem Therapeuten in dieser Situation Supervison bei einem Fachkollegen weiterhelfen.
Fazit: Einerseits sollte der Therapeut nach Möglichkeit die Vertraulichkeit der Therapie einhalten, andererseits steht er in der moralischen und gesetzlichen Pflicht, konkrete Gefährdung anderer möglichst auszuschließen.

Das Thema ist gerade in öffentlicher Diskussion. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht, aber auch die (moralische) Verpflichtung zum Schutz der Allgemeinheit. Der Psychologe hat abzuwägen, ob er Deine Erzählungen für hinreichend glaubwürdig hält, um Dich zu melden

Wenn du eine akute eigen- oder fremdgefährung bringst ist er verpflichtet dich einweisen zu lassen 

Die Rechtslage schaut so aus:

Zitat:
"Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht
zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern
können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu
sogar verpflichtet."

Näheres hierzu:
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/professor-ri.html