Mord oder nicht?

5 Antworten

Wenn du nichts zu ihrer Rettung unternommen hast würde ich zuerst sagen "unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge", aber:

Den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge gibt es nicht; denkbar ist aber eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen oder fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

Das kommt auf die Moralvorstellungen des Richters und die von ihm angewendeten Strafgesetze an.

Gott im Himmel, deshalb sollten Kinder keine Pornos gucken.

Also das wäre, so es rein hypthetisch passieren könnte, ein Unfall, an dem du maximal eine Mitschuld bekommen würdest, wenn du ihr nicht sogut es geht, geholfen hättest. So läuft das hier: guckst du zu, wenn jemand stirbt und leistest keine Hilfe, nennt man das unterlassene Hilfeleistung und dafür kann man Ärger bekommen.


Deine. Weil man instinktiv zurückweicht. Ersticken wäre nur möglich, wenn du sie mit körperlicher Gewalt zwingst weiter zu machen.

Würde wohl nach einem Unfall aussehen. Stelle mir gerade die Gerichtsverhandlung vor, wo das alles bis ins letzte Detail geschildert werden soll.