Monetarisiering auf youtube bei reupload von serieninhalten?

ruhrgur  22.04.2025, 21:17

Wieso denkst du dass dies eine Grauzone wäre? Derartige Videos sind ein gefundenes Fressen für jeden FA für gewerblichen Rechtsschutz.

Katzenesser69 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 21:20

Naja die videos werden nicht runtergenommen und youtube ist was das angeht ziemlich streng also wird es wohl erlaubt sein. Meine frage ist aber ob die monetarisiert werden

1 Antwort

Ist erlaubt und die meisten sind auch Monetarisiert. Aber du darfst die Videos nicht einfach reuploaden, Youtube gleicht die Videos ab und der Original Uploader sieht dann ein % Match mit deinem Upload. Das heißt das das dann einen Strike geben könnte.

Selber Editieren geht, kann dir aber sagen das du sehr sicher bei der ersten Bewerbung ins Partner Programm abgelehnt wirst, weil Reused Content, du musst dann "Beschwerde" einlegen und ein Video hochladen warum/wieso es doch den Richtlinien entspricht.

Diese Family Guy, Simpsons Best Of Clips etc. sind meistens auch Auftragsarbeiten. Mit ChatGPT machste die Skripts und du heuerst dann ein Inder, Pakistani (Dritte Welt) an und die machen dir das fertig.

Ich empfehl dir mal den Youtuber "Money Mind Unfiltered" und dem sein Discord, ist sehr Transparent. Du wirst auch extrem überrascht sein wieviel Leute auf Youtube Shorts grinden.

Allgemein wegen den Einnahmen, bei den Shorts verdienste halt nur durch die Masse an Videos. 1000 Views sind ca. 10-20cent (USA/Europa Zuschauer).


ruhrgur  23.04.2025, 12:58
Ist erlaubt

Nein, ist es nicht. In den USA kommst du da mit sehr viel Kreativität eventuell noch durch das Argument fair use durch, in Deutschland ist es aber einzig eine Frage der Zeit, bis du das erste Mal zur Abgabe einer strafbewehrten UE und bei entsprechendem Erfolg auch zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert wirst.

Kachou  23.04.2025, 21:21
@ruhrgur

Hast du überhaupt Erfahrung in dem Bereich? Solche Kanäle existieren nicht seit gestern. Das schlimmste was passieren kann ist das der Kanal flöten geht. Bei deutschen Shows, sagen wir Pro7, RTL etc. siehts natürlich etwas anders aus - aus meiner Erfahrung bisher sind es aber nur Urheberrechtverletzungen die mit einer Löschung des Videos verbunden sind. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk ist da erstaunlicherweise etwas lockerer unterwegs - bis auf Markus Lanz, und selbst da, wird nur gelöscht ohne Konsequenzen (automatisch über das Youtube Content ID System).

ruhrgur  23.04.2025, 21:28
@Kachou
Das schlimmste was passieren kann ist das der Kanal flöten geht

Nein, das schlimmste was passieren kann, sind drei Jahre Knast. Dazu kommt es in der Praxis aber selten, da Urheberrechtsverletzungen nur als Privatklagedelikt strafrechtlich verfolgt werden.

Viel entscheidender ist die zivilrechtliche Ahndung. Und damit kannst du durchaus rechnen, wenn du regelmäßig fremde Inhalte teilst oder gar noch wirtschaftlich davon profitierst. Manche Rechteinhaber entscheiden sich zwar dazu, entsprechende Handlungen zu dulden, weil die Verfolgung aufwendig ist und sie das Ganze als kostenfreie Werbung sehen, gerätst du aber an die falsche Person dauert es nicht lange, bis du dich über deine erste Abmahnung freuen darfst.

aus meiner Erfahrung bisher sind es aber nur Urheberrechtverletzungen die mit einer Löschung des Videos verbunden sind

Sofern der Rechteinhaber sich damit zufriedengibt, ist die Angelegenheit erst einmal erledigt. Nichts desto trotz besteht durch die Erstbegehung eine Wiederholungsgefahr und dadurch ein Unterlassungsanspruch. Schadensersatz kann ebenso gefordert werden. Wenn du an jemanden gerätst, der hier wenig Spaß versteht, bleibt es nicht bei einer Löschung des Videos oder einem Strike auf YouTube.

Insbesondere wenn du einen professionellen Kanal betreibst und nicht einfach nur irgend ein Otto Normalverbraucher bist, der eine Aufzeichnung aus dem FreeTV hochlädt, erhöht dies natürlich das Risiko, dass du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen musst. Letztendlich ist es für jeden Rechteinhaber eine Abwägung, ob eine bestimmte Verfolgung wirtschaftlich sinnvoll und / oder aus Gründen der Abschreckung notwendig ist.