Mofa Füße auf den Pedalen?

5 Antworten

Du schreibst doch selber

die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Das bedeutet, Du darfst z. B. die Füße von den Pedalen nehmen, wenn es nötig ist, nicht, wenn es möglich ist. An dem "nur dann" im Text kann man erkennen, dass das eine Ausnahme ist.

Wenn es z. B. sehr uneben ist, darfst Du die Füße runter nehmen und "am Boden schleifen" lassen, um Dich gegen einen Sturz abzusichern - auf's "Trittbrett" stellen darfst Du sie da aber dann auch nicht, das würde ja dem Sinn widersprechen.

"auf einer ganz normalen Hauptstraße" gibt es aber keinerlei Erfordernis dafür.

Und Dein Mofa hat eben -  wie auf dem Tank steht - eine Rücktrittbremse. Wenn Du die Füße von den Pedalen nimmst, kannst Du die im Notfall nicht mehr schnell genug bedienen, und nur die Handbremse reicht dann nicht. (Hätte Dein Mofa zwei Handbremsen, könnte man auf die Füße auf den Pedalen vielleicht verzichten, so aber nicht ...)

Mach dir mal da keine Gedanken. Der Verstoß ist so gering, das der Gesetzgeber weder im Bußgeldkatalog noch im Tatbestandskatalog einen Tatbestand hat, der eine gebührenpflichtige Ahndung vorsieht.

Es gibt zwar die Vorschrift, die nach § 49 StVO eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Aufgrund der geringen Anzahl von Vorkommnissen in dieser Art hat der Gesetzgeber auf einen Tatbestand in den Katalogen verzichtet.

Naja ich fahr mit meinem Mofa zB immer auf Radwegen und hab auch öfters meine Füße nicht auf den Pedalen, weil auf dem Radweg weder Radfahrer noch Fußgänger gefahren/gegangen sind und ich seh ja die Radfahrer schon ziemlich früh dann tu ich die Füße wieder auf die Pedale. Innerorts oder an irgendwelche unübersichtlichen Straßen etc lass ich aber die Füße auf den Pedalen weil man weiß ja nie ob man nicht doch eine Vollbremsung hinlegen muss oder nicht. Ich wurde aber so auch noch nicht aufgehalten, wobei ich sagen muss: In meiner Gegend fährt kaum eine Polizei herum ^^

Der Straßenzustand der ganz normale Hauptstraße zwischen zwei Orten hat es aber sicher nicht erfordert, dass du die Füße von den Pedalen nimmst, oder?


Florian37194 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 15:37

Das Is ja halt meine Frage ob ich das dort durfte?

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Lokisat  12.04.2016, 15:39
@Florian37194

Nein, durftest du nicht, weil der Straßenzustand dir keinen Grund gegeben hat, warum die die Füße von den Pedalen nehmen solltest.

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Hallo, damit ist folgendes gemeint.Wenn du auf verschneiten oder glatten Straßen fährst, dann darfst du die Füße von den Pedalen nehmen und sie rechts und links auf die Fahrbahn setzen um ein weg rutschen zu vermeiden.Aber nur in diesen einen Fall ist das gestattet.

Und deine Aussage ich hab doch noch ne Vorderbremse,den vergiss mal ganz schnell.Klar haste eine, aber hast du schon mal in einer Kurve oder leichter Schräglage nur mit der Vorderbremse gebremst.Könnte ja jetzt schreiben probier es mal aus.Da ich dir aber Schmerzen und eine kaputte Karre ersparen möchte sage ich dir lass es bleiben.Denn du liegst dann schneller aufn Bauch als du " Aua " sagen kannst, die Karre bricht dann aus.

Die Vorderbremse nur immer in Verbindung mit der Hinterradbremse betätigen,hinten stärken und vorne mit weniger Druck.Ansonsten haste die Kiste nicht mehr richtig in einer Gefahrensituation  unter Kontrolle.