Mömax - Lampe weißt Produktfehler auf, bekomme ich mein Geld zurück und nicht als Gutschein?
Hallo,
ich habe letzte Woche Samstag eine angeblich dimmbare Stehlampe bei Mömax gekauft. Beim aufbauen kam leider die Überraschung: die Lampe ist nicht dimmbar und komplett schief. Ich habe sie mehrmals auf- und abgebaut um zu schauen, ob ich sie nicht an einer Stelle falsch geschraubt habe.
Am Montag habe ich dann Kontakt mit Mömax aufgenommen, die meinten, dass ich doch bitte nochmal in die Filiale kommen sollte - dort wird dann nochmal nach dem Aufbau und der Funktion geschaut (habe ich ja oft ausprobiert, aber die Lampe ist immer noch schief).
Daraufhin sagte ich dem Mitarbeiter am Telefon, dass ich erstmal schauen muss, da die Filiale 40km weit weg ist und ich kaum eine Möglichkeit habe da ohne Führerschein hinzukommen. Heute wollte er sich nochmal bei mir melden. Jetzt habe ich mich im Internet mal schlau gemacht und habe gelesen, dass Mömax den Betrag nur in Form von einem Gutschein zurück erstattet.
Ich habe mich bei anderen Möbelhäusern online umgesehen und dort letztendlich eine ähnliche Lampe zum fast gleichen Preis gefunden. Jetzt ist meine Frage: kann ich irgendetwas dagegen tun, dass ich das Geld nicht in Form eines Gutscheins sondern bar bzw. zurück überwiesen bekomme? Mit dem Gutschein wäre ich ja dazu gezwungen, das bereits investierte Geld dort wieder auszugeben was ich nun wirklich nicht möchte.
Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Antworten und ein schönes Wochenende!
3 Antworten
Du hast im Laden gekauft. Somit hast du nur einen Widerruf aus Kulanz und musst dich mit einem Gutschein zufriedengeben.
Allerdings sehe ich hier die Möglichkeit zu reklamieren statt zu widerrufen.
Bei einer Reklamation darf der Laden allerdings 2 x Reparieren, umtauschen und muss dann, wenn die versuche fehlschlagen Wandeln, d.h. Geld zurück.
Also schau es dir nochmal genau an und überleg ob du nicht reklamieren willst.
Natürlich will ich reklamieren, habe ich ja oben schon geschrieben. Die haben mir ja eine vermeintlich dimmbare Stehlampe verkauft, die diese Funktion ja nicht mal aufweist (mal abgesehen davon, dass die Lampe schief ist). Da diese Lampe ja allgemein keine Dimmfunktion aufweißt (habe jetzt im Internet nachgesehen), können die mir ja nicht die gleiche Lampe verkaufen, da die ja allgemein nicht dimmbar war, obwohl ich davon ausgegangen bin und das auf den Schildern und auf der Verpackung so beschrieben wurde. Das wäre doch ein erheblicher Mängel, wodurch ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann und mein Geld zurück verlangen kann und keinen Gutschein.
du musst nicht mal einen gutschein bekommen, sie können erst mal nachbessern
aber wenn das nicht funktioniert, musst du keinen gutschein akzeptieren
aber erst bessern sie mal nach
ja, das geht nicht
das ist dann ein "fehlen zugesicherter eigenschaften"
das ist ziemlich gut für dich, damit kannst du auch schadensersatz für deine kosten fordern
zb für die fahrt zu ihnen
google mal das in den ", da müsste ne menge zu stehen im net
Du hast den Anspruch den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=3#sect_0
Wieso sollten die nachbessern? Ich habe eine Lampe mit Dimmfunktion gekauft (stand auf der Verpackung und war ausgeschildert) und im Internet stand plötzlich, dass die keine Funktion zum dimmen hat. Also: wie wollen die durch Nachbesserung eine Funktion hinzufügen, wenn es die von Anfang an nicht gegeben hat?
Demnach habe ich doch eigentlich sehr wohl ein Recht darauf, vom Kaufvertrag zurückzutreten und mein Geld zurück zu verlangen.