Möbelaustellungsstück Rückgaberecht?
Hallo, wir wollen uns Gartenmöbel holen die nun leider online nicht mehr verfübar sind. Uns wurde gesagt das ca. 1 Stunde entfernt noch ein Austellungsstück verfügbar wäre, welches man mitnehmen kann. Es soll keine Mackenoder Kratzer haben jedoch kann sie es uns nicht reservieren und wir können uns dann noch in Ruhe entscheiden, sondern müsste sie gleich den Kaufvertrag fertig machen und das Set wäre dann so erstmal reserviert und wir müssen die Ware dann mitnehmen.
Was wäre aber wenn die Ware doch eine Macke oder Kratzer hat, da es ja trotzdem ein Austellungsstück ist. Hätten wir das Recht auf Rückgabe trotzdem bzw. könnten wir vom Kaufvertrag doch noch austreten?
Ich weiß nicht ob es bei einem Austellungsstück unterschiede gibt, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, danke :)
1 Antwort
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Hallo yamyam100,
in Deutschland stehen Käufern glücklicherweise umfangreiche Reche zu. Kurz gesagt: Hat eine Sache zum Zeitpunkt des Kaufes einen Mangel, kann sie auf jeden Fall reklamiert werden, auch wenn die Sache "vom Umtausch ausgeschlossen" ist. Du musst dir da also keine Gedanken machen. Wenn du vor Ort bezahlst, kannst du dir die Möbel vorher genau anschauen und solltest bei Mängeln nicht bezahlen bzw. einen Preisnachlass aushandeln. So sparst du dir gleich die nachträgliche Reklamation. Falls der Kaufvertrag über Telefon/Internet zustande kommt, handelt es sich möglicherweise um einen Fernabsatzvertrag, bei dem du sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast. In diesem Fall musst du auch eine Widerrufsbelehrung erhalten.