Möbelaustellungsstück Rückgaberecht?

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Hallo yamyam100,

in Deutschland stehen Käufern glücklicherweise umfangreiche Reche zu. Kurz gesagt: Hat eine Sache zum Zeitpunkt des Kaufes einen Mangel, kann sie auf jeden Fall reklamiert werden, auch wenn die Sache "vom Umtausch ausgeschlossen" ist. Du musst dir da also keine Gedanken machen. Wenn du vor Ort bezahlst, kannst du dir die Möbel vorher genau anschauen und solltest bei Mängeln nicht bezahlen bzw. einen Preisnachlass aushandeln. So sparst du dir gleich die nachträgliche Reklamation. Falls der Kaufvertrag über Telefon/Internet zustande kommt, handelt es sich möglicherweise um einen Fernabsatzvertrag, bei dem du sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast. In diesem Fall musst du auch eine Widerrufsbelehrung erhalten.