MOBROG umfragen seite kostenlos?

1 Antwort

Mobrog erhebt keine eigenen Gebühren, aber es fallen natürlich Folgekosten an. Du hast ja schließlich die Teilnahmebedingungen akzeptiert und gelesen.

Insbesondere dieser Punkt ist interessant:

Sie verstehen und damit einverstanden sind, dass MOBROG weder Ihnen noch irgendeinem staatlichen Organ gegenüber für Steuern oder den Verlust jeglicher Vorteile, die sich aus dem Erhalt von Belohnungen von MOBROG ergeben, verantwortlich ist;
Auf gut deutsch: Du musst dich komplett selbst um die Versteuerung der Einnahmen kümmern!

Mit dem Beantworten von Umfragen gegen Geld betreibst du dann ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung, die gesetzlich verpflichtet ist, ist nicht kostenlos.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere Umfragen beantwortet werden, es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht (deswegen macht man die Umfragen ja) und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz zu anderen Umfrageteilnehmern tritt.

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden (und nicht erst ab der ersten Auszahlung, also schon vorher) ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Prowse1935 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:15

Was laberst du Bruder ist dass kostenlos oder nicht ja oder nein muss keine Bibel schreiben

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Mungukun  11.08.2024, 11:17
@Prowse1935

Nein es ist nicht kostenlos, weil du dafür ein Gewerbe anmelden musst und die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde eine Gebühr kostet.

Und natürlich musst du am Ende auch die Steuern darauf bezahlen. Das ist nicht steuerfrei.

PS: Wir sind nicht miteinander verwandt. Ich bin also nicht dein Bruder.

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Prowse1935 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:32
@Mungukun

Habe schon viele mal bei solchen Umfragen geld verdient und nichts gezahlt

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Mungukun  11.08.2024, 11:34
@Prowse1935

Doch musst du. Warum habe ich in meiner Antwort erläutert.

Umfragen beantworten steht nicht in den steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG drin.

Du kannst aber gerne auch einen Steuerberater kostenpflichtig fragen, wenn du mir als Mitarbeiter im Finanzamt nicht glaubst. Du wärst nicht die erste Person, die sich freut, wenn das Finanzamt merkt, dass du deinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommst.

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Mungukun  11.08.2024, 11:35
@Prowse1935
Habe schon viele mal bei solchen Umfragen geld verdient und nichts gezahlt

Dir wird auch nichts vorher abgezogen. Es ist ja kein Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuer. Du musst das selbst von dir aus anmelden und versteuern. Du betreibst da ein Gewerbe.

Du musst dich aktiv an das Finanzamt und Gewerbeamt wenden.

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