Mittelfinger?

4 Antworten

Da hängt davon ab, ob sie Anzeige erstatten möchte oder nicht.

Wenn Sie sich beleidigt fühlt, ist der Tatbestand der Beleidigung auf jeden Fall tatbestandsmäßig erfüllt und kann zur Anzeige gebracht werden. Ob sie das auch tut, ist ihre eigene Entscheidung.

Wenn es zur Anzeige gebracht wird, wird dein Kumpel vorgeladen/ bzw. der Halter des Fahrzeugs und zu o.g. Vorfall befragt. Vielleicht können dann auch eure Namen ermittelt werden. Dann geht die Anzeige zur Staatsanwaltschaft, die entscheidet,ob das Ganze weiter erfolgt wid, oder gleich eingestellt wird.

Wenn es nicht eingestellt wird, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Zunächst müsste sich die Person auch beleidigt fühlen...

Weiterhin müsste der Halter auch den Vorfall vertreten müssen, denn sonst wird es schwierig den "Täter" ausfindig zu machen und die Sache fährt wieder an die Wand.

Weiter ist es anzunehmen, dass wohl eher nichts passiert, da dort keiner noch Stunden auf der Polizei nach Feierabend verbringen möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Das kann ich dir pauschal nicht beantworten!

Fakt ist, das dass zeigen des Mittelfingers den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hat. Somit könnten dir oder deinem Kollegen durchaus Konsequenzen drohen, sofern die Betroffenene Person dies zur Anzeige bringt.

Ob nun was kommt, kann ich dir in dem konkreten Fall nicht sagen. Denkbar ist es aber schon!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Kommt in dem Fall drauf an. Wenn das alles bewiesen werden kann, kann es leider zu Folgen kommen. Bin aber kein Anwalt ://

Les mal hier nach bei der R+V, ist ein guter Beitrag.

Dir Ales Gute!

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/give-me-five/5-gesten-die-im-strassenverkehr-teuer-werden-koennen#:~:text=Zeigen%20Sie%20einem%20anderen%20Verkehrsteilnehmer,unserer%205%20Beleidigungen%20im%20Stra%C3%9Fenverkehr.

Woher ich das weiß:Recherche

Namesidee 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 20:56

Ich war Fußgänger, kein kfz Teilnehmer

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MarkusLenart  19.08.2024, 20:59
@Namesidee

Ist ja in beiden Fällen eine ,,Straftat" bzw. Beleidigung. Aber allein wegen einem Mittelfinger eine Anzeige :/ Ist zwar unnötig, rechtlich aber erlaubt. So 100% kann ich dir in der Hinsicht aber leider keine Auskunft geben... Ich hoffe das Beste für dich. LG

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