Mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis und noch 2 Monate gültigem Pass nach Spanien reisen?
Hallo, ich bin türkischer Staatsbürger mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Mein Reisepass, auf den die Erlaubnis verweist, läuft am 20.05.22 ab.
Nun wollte ich Mitte März nach Spanien, habe aber auf schengenvisainfo.com gelesen, dass für den Pass gelten muss:
"Ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und gültig für mindestens 3 Monate nach dem Datum, an dem Sie beabsichtigen, die EU zu verlassen"
Ich plane natürlich nicht die EU zu verlassen, sondern wieder nach Deutschland zu fliegen. Meine Niederlassungserlaubnis ist ja unbefristet.
Ich plane Spanien am 20.03 wieder zu verlassen, also zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit meines Passes. Ich weiß, dass de facto nicht kontrolliert wird, nur möchte ich mich selbstverständlich nicht illegal dort aufhalten.
1 Antwort
Der Pass muss waehrend des gesamten Aufenthalts gueltig sein. Eine Mindestgueltigkeit darueber hinaus gibt es nicht.
Die auf der von dir verlinkten Seite befindlichen Informationen gelten fuer die Einreise von ausserhalb des Schengenraums mit Visum. Du willst aber innerhalb des Schengenraums reisen und hast einen deutschen Aufenthaltstitel. Da braucht der Pass nicht ueber den Aufenthaltszeitraum hinaus gueltig zu sein.
Da bin ich mir noch nicht so sicher. Es scheint doch eine Visumsanforderung zu sein, und besitzt man stattdessen die Aufenthaltserlaubnis, wird nur noch ein gültiger Reisepass benötigt, siehe: http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/Einreisebestimmungen.aspx
Gültig ist er ja noch.
Danke dir, gibt es hierzu auch eine Quelle? Bin da sehr bedächtig unterwegs und es wäre der Horror nach der Buchung/Landung zurückgewiesen zu werden.