Mit Social Media Geld verdienen?

1 Antwort

Sollte man Geld erhalten dann ist dieses vom ersten Euro an einkommensteuerpflichtig. Das einzige was noch sein könnte, ist dass man zusammen mit seinen anderen Einkünften insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann muss man nichts zahlen.

Eine Option ohne Gewerbe gibt es nur im Falle einer selbstständigen (in steuerrechtlichen Sinne) Tätigkeit. Das liegt bei solchen Social-Media Tätigkeiten wie du sie meinst nur in Ausnahmefall vor. Es ist regelmäßig Gewerbebetrieb, der auch eine Gewerbeanmeldung benötigt

Umsatzsteuer wird erst ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 € erhoben. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € Gewinn an.

Sollte man minderjährig sein, dann benötigt man noch die Genehmigung des Familiengerichts (und natürlich der Eltern).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Giota210  21.06.2024, 18:25
Umsatzsteuer wird erst ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 € erhoben.

Nur für das richtige Verständnis: Die 22.000€ Umsatz-Grenze sind nur eine Voraussetzung für die Beanspruchung der Kleinunternehmerregelung, nach welcher die USt nicht erhoben wird.

Angenommen, man ist kein Kleinunternehmer sondern Regelbesteuerer, dann würde die USt auch mit Umsätzen unter 22.000€ anfallen. ;)

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iF3lix  21.06.2024, 18:26
@Giota210

Das stimmt natürlich, aber in dem Falle des FS sah ich jetzt keine Anhaltspunkte die Kleinunternehmer-Regelung nicht anzuwenden, daher hab ich es - der einfachheit halber - so formuliert

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