Kann man mit Lese-Rechtschreib-Schwäche zum Zoll?

1 Antwort

Eine LRS ist kein Ausschlussgrund. Du musst dich wie jeder andere Bewerber auch im Auswahlverfahren beweisen. Der Einstellungstest beinhaltet unter anderem auch das Prüfen deiner Sprachverständnis.

Im ersten Teil werden Rechtschreibung und Grammatik anhand eines Fehlertextes geprüft, den du entsprechend korrigieren musst. Im zweiten Teil ist dein Text- bzw. Leseverständnis gefragt. Bei dieser Aufgabe liest du zunächst einen Text. Danach sind Fragen dazu per Multiple-Choice zu beantworten. Im dritten (und letzten) Teil zum Thema Sprachverständnis sollst du zeigen, dass du Rechtsvorschriften am Beispiel eines Sachverhalts richtig anwenden kannst. Anhand eines geschilderten Sachverhaltes ist es nun an dir, diesen auf dessen Rechtsgrundlage zu beurteilen. https://www.dertestknacker.de/zoll-einstellungstest/


JettchenF  02.11.2021, 15:01

Mich würde mal interessieren ob ihr die LRS angegeben habt. Auf dem Zeugnis bei meinen Sohn steht Sie nicht drauf aber ich habe eine Bestätigung vom Schulpsychologen bekommen welche das bestätigt. In der Schule bekommt er dadurch auch mehr Zeit für die Aufgaben. Wir haben nächste Woche den Einstellungstest und ich bin unsicher ob es uns was hilft das noch anzugeben?

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Plakos  02.11.2021, 15:51
@JettchenF

LRS muss man nicht angeben. Man hat durch eine LRS auch keine Vorteile im Auswahlverfahren und bekommt auch kein gesonderten Einstellungstest, dieser ist für alle gleich, selbst für die, die schwerstbehindert sind.

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