Mit Leihmotorrad geblitzt?

4 Antworten

würde dann aber sagen das ich ja nicht gefahren bin sondern Person X der das Moped für paar runden auch mal ausprobieren wollte…

Dann bekommt ihr beide(wer auch immer der zweite sein soll?) schonmal ein Bußgeld bis 100 Euro wegen "sinnlosem Umherfahren".

Weitergabe an Unbefugte könnte auch noch mit der Werkstatt problematisch werden, da sie z.b. den Führerschein des anderen Fahrers nicht kontrollieren konnte. Die genauen Leihkonditionen kenne ich aber ja nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 2001 Touren, Rennsport und DIY Kundendienste

Suchst du hier nach der besten Ausrede? Die Hand in der Keksdose aber nein man war es nicht gewesen.

Jemanden anderen einer Verfehlung zu bezichtigen ist eine Straftat

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Sämltiche Mietverträge von Leihfahrzeugen untersagen ausdrücklich eine Weitergabe, die Verleihfirma kann also dann einen pauschalisierten Schadensersatz geltend machen wegen Vertragsbruch.

Wie feige ist das denn. Wenn Du Mist gebaut hast, dann stehe auch dazu.

Und wenn Du von der Seite geblitzt wurdest, haben die keine Daten vom Moped. Also kannst weder Du noch die Werkstatt belangt werden. Ausser es hat sich einer der Beamten Dein Kennzeichen gemerkt. Dann bist Du dran.

Im Gegensatz zum Foto auf dem Anhörungsbogen sind die Orignale sauscharf.

Mit so einer schon zigtausendmal vorgebrachten Ausrede kommst du nicht weit.