Mit illegalem Messer in der Schule erwischt?

2 Antworten

Das hängt jetzt absolut vom Wohlwollen deiner Schulleitung ab. Dies vor allen Dingen noch unter dem Aspekt, ob es sich tatsächlich um ein "illegales" Messer handelt, also einen verbotenen Gegenstand (das wäre dann eine Straftat), oder ob du dich jetzt vielleicht nur falsch ausgedrückt hast - und es sich nur um einen Verstoß gegen die Schulordnung handelt, dass du überhaupt ein Messer mit in die Schule gebracht hast - bzw. eines, das dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit nach §42 a unterliegt. Das wäre dann nur eine Ordnungswidrigkeit.

Weiterhin wären relevant:

  • Deine rein schulischen Leistungen (sind diese überdurchschnittlich gut, drückt man seitens der Schulleitung schon mal ein Auge zu, um dir deine Zukunft nicht zu verbauen. Doch ganz davon abgesehen bekommst du bei einer tatsächlich illegalen Waffe so oder so bald Post von der Staatsanwaltschaft, denn wenn der Motor der Justiz einmal angeworfen wurde, kann dies nicht mehr zurückgenommen werden. Doch die Strafverfolgung hat nichts mit der Schulordnung und den Maßnahmen der Schulleitung zu tun, das sind zwei Paar Schuhe.)
  • Dein soziales Verhalten (Schüler mit einschlägigem Vorleben wie Mobbing gegen Mitschüler oder Sachbeschädigung usw. können nicht mit allzu großem Entgegenkommen rechnen).
  • Deine "Zukunftsprognose": Wäre es zu erwarten, dass du die Tat wiederholst?

Ich wünsche dir zum einen viel Glück - zum anderen, dass du vielleicht deine Lehre daraus ziehst: Niemand hat es am Ende nötig, ausgerechnet in der Schule mit einem mitgebrachten Messer "anzugeben".

Good luck !!

In wiefern war es denn „illegal“, was war das für ein Messer?

Es gibt ja verschiedene Abstufungen. Von z.B. Einhandmesser (Führungsverbot = Ordnungswidrigkeit) bis hin zu z.B. Balisong/Butterfly (verbotener Gegenstand = Straftat).

Ob dieser Unterschied für die Schule relevant ist kann ich nicht beurteilen, aber zumindest wird es für Polizei / Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen.