Wenn es erst vor wenigen Stunden passiert ist, ab zur Polizei, ist alles noch früh genug, notfalls anrufen. Deine Schadensersatzpflicht trägt die Familien- privat Haftpflichtversicherung falls keine Straftat vorliegt, was wiederum der Fall ist wenn du nicht zur Polizei gehst.

Ansonsten bleibt es beim Straftatbestand; unerlaubtes entfernen vom Unfallort, was das bedeutet kannst du googeln, außerdem, Wegfall des Versicherungsschutz. Bedeutet, neben der Strafe, die bei minderjährigen wohl als Erziehungsmaßnahme in Sozialstunden ausfallen dürfte, wirst Du deiner Schadensersatzpflicht aus eigener Tasche nachkommen müssen. So ein leichter Kratzer im Blech kostet schnell viele hundert Euro, sind Kunststoffstoßfänger betroffen sind es sehr leicht ein paar tausend Euro.

Eltern haften für Ihre Kinder, gibt es übrigens wirklich nur auf den gelben Baustellenschildern aber nicht im Gesetz, bedeutet "Du selbst" bist für die Zahlung des Schadens verantwortlich, notfalls wartet man bis du dein eigenes Geld verdienst falls das Taschengeld nicht reicht oder deine Eltern nicht vorschießen.

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