Mit der eigenen Leiter auf dem Dach?

6 Antworten

Darf ich mit meiner eigenen Leiter auf dem Dach?

Nein und dabei geht es nicht darum, was der Hausmeister oder wer sich dafür hält, Dir verbieten will, sondern schlicht und einfach um die Nutzung der von Dir gemieteten Sachen.

Du hast ein Appartement gemietet und das darfst Du nutzen. Selbstverständlich auch die Wege dahin und alle Allgemeinräume und Flure dahin, die in Deinem Mietvertrag stehen. Falls Gartenmitbenutzung enthalten ist, darfst Du auch in den Garten.

Ganz sicher steht in Deinem Mietvertrag nicht, dass Du Dachflächen nutzen darfst. Somit ist es Dir auch verboten, Dir mit einer eigenen Leiter Zutritt auf das Dach zu verschaffen.

Beim Dach geht es überdies auch noch darum, dass Du keinerlei Kenntnis hast, wie es beschaffen ist. So besteht die große Gefahr, dass Du, ohne es zu merken, das Dach, bzw. die Abdichtung beschädigst. Wenn Du also dabei beobachtet wirst, wie Du Dich auf dem Dach aufhältst, wird man Dich für Schäden zur Verantwortung ziehen.

Das Hausdach gehört nicht zu dem von dir gemieteten Wohnbereich. Folglich kann der Vermieter, bzw. sein Stellvertreter einen "Platzverweis" erteilen.

Eigentlich hast du auf dem Dach nichts zu suchen.


Du hast auf dem Dach nichts verloren. Der Hausmeister ist von betriebeswegen berechtigt und geschult (ggf. mit Absturzsicherung z. B.) und muss auch das dazu geeignete Instrument, eine sichere Leiter, verwenden.

Dir ist der Aufenthalt auf dem Dach verboten. Er ist vom Eigentümer auch seiner Funktion (Betriebsverantwortlicher) wegen ermächtigt, dieses Verbot auszusprechen und durchzusetzen.

Als Mieter hast du auf dem Dach nichts verloren. Wenn dort etwas nicht in Ordnung ist, informiere den Eigentümer.