Dachterrasse auf Flachdach von Mietwohnung?
Liebe Community,
wir wohnen seit 8 Jahren in einer Mietwohnung, von der aus wir auf ein Flachdach schauen, das zu einem Anbau der Wohnung unter uns gehört. Wir könnten also durch eines unserer Fenster direkt auf dieses Dach. Siehe Foto. Jetzt im Lockdown ist die Versuchung sehr groß, das zu tun, aber es gibt kein Geländer & wir wohnen im 3. Stock.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit dem Bau von Flachdachterrassen? Wäre das in diesem Fall machbar? Einfach nur Planken und ein Geländer?
Das Dach ist etwa 40m2 groß, minimal geneigt mit Regenablaufrinne an einer Seite und hat zwei Schornsteine von der Therme der Wohnung unter uns, die natürlich bleiben müssten. Denkbar wäre das ganze Dach oder nur einen Teil des Daches mit einem Deck auszustatten, z.B. bis zu den Schornsteinen.
Uns würde eine ungefähre Kosten-Hausnummer interessieren und ob jemand aus der Community schon mal als Mieter mit dem Vermieter den nachträglichen Ausbau eines Flachdachs abgewickelt hat. (Aufteilung der Kosten, Umverteilung auf die Miete etc.).
Ich danke euch für jeden Tipp!
2 Antworten
Es kommt sehr darauf an, wie das Dach gebaut ist. Ob es statisch in der Lage ist, größere Gewichte schadlos zu tragen, z. B. Wie ist das Dach abgedichtet. Man sieht nur die Schweißbahnen, die normalerweise mit Kies abgedeckt werden, um sie vor starken Witterungseinflüssen zu sichern.
Ist erst einmal eine Terrasse drauf gebaut und das Dach wird irgendwo undicht, muss alles wieder abgeräumt, das Dach neu abgedichtet werden und dann wieder alles drauf.
Als Hauseigentümer eines solchen Daches würde ich mich strikt dagegen wehren, aber ehrlich, so ein Haus würde mir gar nicht gehören. Weder würde ich so bauen, noch so ein Haus kaufen. Das Risiko wäre mir viel zu groß.
Meine Mieter haben auch schon ähnliche Sonderwünsche geäußert.
Ich würde dich das komlett alleine zahlen lassen alleine weil erstmal gepfüft werden müßte ob eine Dachterasse dort möglich wäre.
Wenn du ausziehst würde ich dir 1/3 der Kosten ersetzen , mehr aber nicht.
Vielen Dank! Es hilft mir sehr, die Sicht eines Vermieters zu hören. Vor allem, dass Du grundsätzlich nichts dagegen hättest, solange Deine Mieter die Kosten für Prüfung und Bau tragen. Ich rechne nicht damit, dass unser Vermieter sich beteiligt. Ich dachte eher, dass er es aus rechtlichen Gründen vielleicht in Auftrag geben müsste und dann 1:1 auf uns umlegt. (Auf einen Schlag oder über einen vereinbarten Zeitraum auf die Miete). Ich bin mir nicht sicher, ob er uns die Abwicklung, Prüfung, Auswahl der Handwerker überlassen würde. Aber das werde ich erst erfahren, wenn ich frage.... :) Durften Deine Mieter das selbst abwickeln?
Bis jetzt haben Sie noch nichts gemacht aber es ging um einen neuen Zaun, um einen Swimmingpool und um einen Balkon. Außer beim Balkon dürfen Sie das alleine und beauftragen, beim Swimmingpool aber natrülich nur eine Fachfirma. Wenn allerdings eine Baugenehmigung her muss, so wie bei euch wird der Vermieter sich hier schon drum kümmern müßen. Ich denke bei einer 50 /50 Kostenaufteilung werden einige Vermieter auch ja sagen. Die Angebote einholen werdet Ihr wohl dürfen aber die Baugenehmigung beantragen wird euer Vermieter sodass er auch der Auftraggeber für das Projekt sein wird.
Und noch einmal vielen Dank für Deinen Kommentar! Meinst Du/Weißt Du, ob auch eine Baugenehmigung beantragt werden muss, wenn nur ein kleiner Teil, sagen wir 5-10m2, der Fläche direkt vor dem Fesnter mit einem Deck versehen wird?
Das kann Ich dir nicht sagen , aber in den meisten Fällen muss eine Baugenehmigung für so eine Änderung eingehohlt werden, ich würde mich da einfach mal direkt vor Ort schlau machen.
Vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter. Laut Dachdecker, der mal wegen etwas anderem hier war, ist die Statik nicht das Problem. Die Beschaffenheit und Anfälligkeit des Untergrunds sicher schon eher. Vielleicht könnte ja ein kleiner Austritt eine Lösung sein, der im Falle einer undichten Stelle gar nicht oder unaufwändig abgebaut werden muss.