Mit dem A1 Motorrad in die Schweiz?

4 Antworten

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Hallo,

hatte das selbe Problem und habe mich jetzt einfach mal beim ADAC (Rechtsabteilung für die Schweiz), bei der Polizei in Konstanz und der Kantonspolizei in Basel direkt informiert. Es gilt:

Die Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades im Ausland richtet sich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Die Benutzung eines Kraftrades im Ausland kann demnach nur erfolgen, wenn der Lenker das für Deutschland maßgebliche Mindestalter (16 Jahre für die Klassen AM und A1)

erreicht hat und die entsprechende Fahrberechtigung (Führerscheinklasse A1, A2,A) nachweisen kann.

Und das gilt auch in der Schweiz! So wurde es mir auch von der Kantonspolizei bestätigt.

Viele Grüße

Raimund

Hallo,

Deutscher 16 Jahre A1 125ccm durch die Schweiz.

nachdem mir das schweizer Straßenverkehrsamt und eine Kantonspolizei dazu NEIN (Basel JA, Schaffhausen NEIN ?!) gesagt hat, habe ich mal in der VZV gesucht.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/201506010000/741.51.pdf

Werde mir die Seite 1 &
Art. 43  Punkt 2 (Seite 38) ausdrucken und mitnehmen. Anscheinend ist das in der Schweiz doch noch nicht überall bekannt. Macht ja auch Sinn. Ein Schweizer darf ja auch mit seinem 50ccm und 11KW in Deutschland fahren.

Auf jeden Fall habe ich damit ein gutes Gefühl bei einer eventuellen Kontrolle.

Nicht dass aus Unwissenheit der Urlaub nach Italien in der Schweiz endet.

Viele Grüße

  1. Nein! Darfst du nicht.
  2. Ich mag es nicht wenn man lügt.

Hallo Leute. Ich habe mich vorhin durch das WWW gegoogelt aber keine klare Antwort gefunden.

Und das muss eine Lüge sein oder du bist der schlechteste Google Benutzer den ich jeh gesehen habe.

Ich musste nur 3 Wörter ''A1'', ''Führerschein'', ''Schweiz'' eintippen und einen Link auswählen ich habe mich für den Link der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) entschieden und das steht eine vollkommen klare Antwort.

Voraussetzungen

Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

http://www.fuehrerausweise.ch/asa-seite1.cfm?CFID=46669906&CFTOKEN=3c869bd57aa540d-24F4C1CE-DC1E-B40A-A877E07FA740E855&lang=de&asahead=1&canton=


Brokoli22 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 13:44

Das ist der Schweizer Führerschein, nicht der Deutsche. Die Frage ist, ob man mit dem Deutschen in die Schweiz fahren kann. Das wird hier im Internert nämlich nicht klar gesagt. Du zeigst nur die Vorraussetzungen für die Schweizer! 

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xo0ox  17.03.2016, 14:10
@Brokoli22

Hab seine Frage nochmals aufmerksam durchgelesen und bemerkt das ich es falsch gelesen habe und deshalb falsch interpretiert.

Darf ich mit 16 Jahren und meiner Mt125 in die Schweiz fahren?

Da hab ich tatsächlich in der Schweiz gelesen und aus diesem Kontext entnommen das es sich um einen Schweizer handelt.

Danke für den Hinweis.


Werde mich nun an die Suche der Antwort wagen.

@Brokoli22 dass nehme ich selbstverständlich zurück:

Und das muss eine Lüge sein oder du bist der schlechteste Google Benutzer den ich jeh gesehen habe.


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Brokoli22 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 17:16
@xo0ox

Alles klar! Kein Problem. Ich bin eben nur auf der Suche nach einer klaren Antwort! :D

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Effigies  17.03.2016, 20:37
@xo0ox

Für einen mit Wohnsitz in der Schweiz wäre es einfach. Aber so hab nicht mal  ich eine Antwort ergoogeln können.  Ud du hast ja schon paar mal hier miterlebt wie schnell ich wie tief graben kann. ;o)

Laut dem Wiener Abkommen¹ hätte die Schweiz das Recht einen ausländischen Führerschein abzulehnen wenn der Fahrer unter 18 ist.  Aber wie das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU konkret aussieht, das hab ich nirgends finden können.

(1) den origional Wortlaut, sowie eine amtliche deutsche Übersetzung des Wiener Abkommens über den Straßenverkehr  (UN-Konferenz Wien vom 7. Oktober bis 8. November 1968) hab ich sofort gefunden.

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Brokoli22 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 21:22
@Effigies

Ich hab jetzt gerade mal in meinem Bekanntenkreis rumgefragt. Ich kenne einige, die mit 16 direkt über den Zoll gefahren sind und keinerlei Probleme hatten. Auch Autobahn mit Vingiette schien kein Problem. Ich finde es echt Schade, das es dazu keine klare Aussage dazu gibt im Internet. Das ist jetzt nur mal das, was ich aus meinem Bekanntenkreis gehört habe.

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Effigies  18.03.2016, 00:08
@Brokoli22

Es kann gut sein, daß die das gar ned so im Detail geklärt haben sondern sich einfach an den Wiener Vertrag halten.

Und da heist es ausdrücklich, Ausländische Führerscheine können von einem Staat abgeleht werden, wenn der Fahrer unter 18 Jahre alt ist.

Damit lassen sie sich alle Optionen offen. Kommt ein netter Töfffahrer an der Grenze an winken sie ihn durch, kommt so ein Grenzgängerkasper mit Sporttröte, vollverspiegeltem Visier und Plastikzacken auf dem Helm, schicken sie ihn wieder weg. 

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xo0ox  18.03.2016, 07:29
@Effigies

Ich habe gestern noch lange danach gesucht und konnte keine Antwort finden, nur das eben wenn ein Deutscher hier her zieht, dann ist sein Führerschein noch 1 Jahr gültig dann muss er ihn zum Schweizer Ausweis umschreiben.

Und dann hab ich noch gefunden das:

Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann. Als nationale Regelungen gelten diese Berechtigungen dann für das jeweilige Territorium. Die Frage, ob und unter welchen Vorgaben ein Staat Lenkerberechtigungen aus anderen Staaten auf seinem Territorium anerkennt, obliegt ebenso seiner nationalen Entscheidung

Aber das hat Effiges bereits gesagt.

Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit das Zuständige Amt in der Schweiz anzurufen und nach zu hacken wie das aussieht.

asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter

Thunstrasse 9

3000 Bern 6

031 350 83 83

info@asa.ch

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Sofern du in die Schweiz einreist, musst du dich an die Schweizer Bundesverfassung halten. Wir müssen uns auch an die Gesetze anderer Staaten halten, wenn wir dort einreisen. Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber in der Schweiz gilt Motorradfahren ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Mofas und kleine Töffs sind ab 16 weil die nicht in den Autobahnverkehr fahren dürfen und nur eine Geschwindigkeitsgrenze von 50km/h haben:)


Effigies  16.03.2016, 19:21

Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber in der Schweiz gilt Motorradfahren ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Nein, das gilt da eben nicht.

kleine Töffs sind ab 16 weil die nicht in den Autobahnverkehr fahren  dürfen und nur eine Geschwindigkeitsgrenze von 50km/h haben:)

Auch falsch.  

Sofern du in die Schweiz einreist, musst du dich an die Schweizer Bundesverfassung halten.

Ja, Die Führerscheinregelung steht ja auch in der Verfassung.

Mannmannnmann, wenn man keine Ahnung hat, vielleicht einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.

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Nairi1997  16.03.2016, 20:33
@Effigies

Was redest du denn da? Ich lebe seit meiner Geburt in der Schweiz ich glaube ich weiss wie das hier läuft und das Strassenverkehrsgesetz (SVG) erlaubt nicht das Auto- sowie Motorradfahren unter 18 Jahren. Überlege zuerst bevor du tippst! 

Auf der folgenden Seite kannst du (@Brokoli22) dir einen Überblick auf die Schweizer Gesetze verschaffen: www.gesetze.ch

Auf der linken Seite sind alle Gesetze in Kürzel aufgeführt. Die SVG ist das Strassenverkehrsgesetz.

Und du, Effigies, musst gar nicht meinen, ich wüsste nix über die Schweiz. Ich lebe schliesslich schon seit 18 Jahren hier. Tipp: Behaupte nicht einfach irgendwelche Dinge über mich, wenn du keine Ahnung hast.

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xo0ox  17.03.2016, 09:45
@Nairi1997

Wenn man die 50ccm ''Motorräder'' auch schon als Motorrad zählt hat Effiges allerdings auch recht.

Mofas und kleine Töffs sind ab 16 weil die nicht in den Autobahnverkehr fahren dürfen und nur eine Geschwindigkeitsgrenze von 50km/h haben

Diesem Punkt muss ich auch noch etwas korrigieren.

  • Mofa (Töffli): Ab 14 Jahren Kategorie M höchgeschwindigkeit meinte 35km/h
  • Roller/50ccm Motorrad: Ab 16 Jahren bis 50ccm und max. 4kw Höchstgeschwindigkeit nicht definiert müssen allerdings ein Schild montiert haben mit der Symbolik max. 75km/h

Meistens Laufen aber die Roller/50ccm Motorräder zwischen 70 & 90 km/h ab Werk, das Schild dient ''nur'' dazu den anderen Verkehrsteilnehmern Mitzuteilen, dass dieses Fahrzeug nicht auf die Autobahn darf (Autobahn mindest Tempo 80km/h)

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Effigies  18.03.2016, 00:03
@Nairi1997

Zum einen ist das Straßenverkehrsgesetz nicht die Verfassung.

Und außerdem unterliegen deutsche Motorradfahrer nicht dem schweizer Führerschein recht so lange sie ned so blöd sind da hin zu ziehen. 

Daß du aus auf dem kleinen Bergvölkchen noch ned rausgekommen bist merkt man.

Tipp: Behaupte nicht einfach irgendwelche Dinge über mich, wenn du keine Ahnung hast.

Das einzige was ich über dich gesagt hab ist, daß deine Antwort komplett flasch ist, und das weis ich sicher, ich kann ja lesen was für nen Blödsinn du da hingetippt hast.

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