Hallo,

hatte das selbe Problem und habe mich jetzt einfach mal beim ADAC (Rechtsabteilung für die Schweiz), bei der Polizei in Konstanz und der Kantonspolizei in Basel direkt informiert. Es gilt:

Die Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades im Ausland richtet sich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Die Benutzung eines Kraftrades im Ausland kann demnach nur erfolgen, wenn der Lenker das für Deutschland maßgebliche Mindestalter (16 Jahre für die Klassen AM und A1)

erreicht hat und die entsprechende Fahrberechtigung (Führerscheinklasse A1, A2,A) nachweisen kann.

Und das gilt auch in der Schweiz! So wurde es mir auch von der Kantonspolizei bestätigt.

Viele Grüße

Raimund

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