Mit dem A1 Führerschein in die Schweiz?

3 Antworten

Soweit ich verstanden habe, hat der Führerschein nur beschränkte Gültigkeit resp. gilt nur in Deutschland & Österreich (siehe Link).

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/kreis-heinsberg/fuehrerschein-mit-17-spritztouren-ins-ausland-nicht-unproblematisch-1.1261847

Bin selbst aus der Schweiz - bin ziemlich sicher, dass das nicht geht (leider fand ich online auf die Schnelle nichts)


Lionrider66  02.08.2016, 22:14

Der Artikel bezieht sich auf den B17 und nicht den A1 

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gschyd  02.08.2016, 22:21
@Lionrider66

Merci für den Hinweis - heisst das denn der A1 für einen Minderjährigen hat keine Beschränkung?

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schwarzerkicker  03.08.2016, 00:28
@gschyd

Der A1 ist auch in der Schweiz ab 16 gültig, nur der BF17 Autoführerschein nicht. Weil der BF17 so einen leicht provisorischen Anschein hat, wird der im Ausland nicht anerkannt.

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gschyd  03.08.2016, 00:33
@schwarzerkicker

@schwarzerkicker - Herzlichen Dank für die Info

@littleoffender - dann stünde Deinem Besuch ja nichts mehr im Weg (und sorry für meine demnach inkorrekte Antwort)

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littleoffender 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 21:59

Okey danke für deine Antwort. Das ist echt schade, da ich dort einen sehr guten Freund besuchen wollte :(

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gschyd  02.08.2016, 22:09
@littleoffender

Sofern er einen Führerausweis hat, könntet Ihr Euch an der Grenze treffen und er fährt weiter - oder (noch besser :) Du nimmst Zug oder Bus

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Nicht kirre machen lassen! Wird mal wieder viel Halbwissen verbreitet.

Mit A1 unter 18 in die Schweiz und Liechtenstein war und ist erlaubt! Sowohl mit deutschem wie auch nun mit österreichischem A1.

Was nicht erlaubt war: Mit dem deutschen A1 nach Österreich - bis 2013 dann die Harmonisierung der Klassen kam.

Ebenfalls nicht möglich: Mit österreichischer Klasse B und Code 111 in die Schweiz. Das geht nur nach Italien (ohne Umweg über die Schweiz).

Was schon vor 2013 erlaubt war: Mit deutschem A1 unter 18 in die Schweiz bzw. durch die Schweiz fahren. Das bilaterale Abkommen zwischen Schweiz und Deutschland hat dies ermöglicht. Den A1 gab es auch damals schon in der Schweiz, jedoch auf 50 ccm beschränkt (offene Leistung und Vmax jedoch nicht wie in .de eingeschränkt). Daher wurde ich in .ch mit meinem 125er Automatikroller von diversen 50ccm Supersportlern (ja, die gibt es in .ch von Yamaha :D ) überholt.

Habe meinen A1 übrigens in der Schweiz erworben und bin Deutscher. Ich weiß also was ich schreibe. ;)


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

Darfst du nicht! A1 ist in der schweiz erst ab 18 jahren zu fahren. Wenn du erwischt wirst viel spaß ^^


Gaskutscher  03.08.2016, 15:33

Blödsinn.

Führerausweisklasse A1 -> für die Eidgenossen ab 16 mit maximal 50ccm. Älter als 18 -> maximal 125 ccm:

16 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren

18 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

Für Durchreisende mit Führerschein aus .de besteht keine der Einschränkungen.

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