Mit 19 beim Freund schlafen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohje, das kommt mir sehr bekannt vor. So war das bei mir damals auch, nur ohne Gebrüll. Meine Eltern konnten meinen Exfreund allerdings auch überhaupt nicht leiden. Ich durfte auch NIE bei ihm übernachten und umgekehrt, ich war auch 19. Ich verstehe dich so sehr! Man steht zwischen zwei Stühlen, bekommt es von beiden Seiten ab und möchte es nur jedem Recht machen, damit es keinen Streit gibt.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich dir raten soll, denn das wurde leider nie besser bis ich ausgezogen bin zum studieren. Es klingt vielleicht schwierig, aber du wirst auch früher oder später ausziehen, wenn du schon 19 bist. In deiner Wohnung kannst du dann selbst entscheiden. Denn deine Eltern werden ihre Einstellung mit ziemlicher Sicherheit nicht ändern :/

Sie haben da nichts zu sagen. In deinem Falle würde ich irgendwie sagen dass du zu deinem Freund ziehen sollst da ich deine Eltern abnormal streng finde .. Ich weiss creepy plan aber die haben da echt nichts zu melden .. Frag die mutter deines freundes doch obsie mit deiner mutter redet und deine mutter dann mit deinem stiefvater? Wenn es echt zu weot geht würde ich deinen stiefvater verletzen da es echt nicht geht und sagen dass es nicht dein richtiger vater is und du es zwar schätzt dass sie sich um dich sorgen aber das einfach zu weit geht


Zwillingssis 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 00:06

Leider bringt sowas überhaupt nichts. Da meine mum auf meinen Stiefvater 100% hört und sollte ich meinen Vater zurückschreien oder verletzen er auch handgreiflich wird

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xXBigAnimeFanXx  16.04.2017, 00:08
@Zwillingssis

Dann droh deinem Vater dass wenn er dir nicht erlaubt bei ihm zu bleiben aber dass du trotzdem bei ihm schlafen darfst ihn bei der Polizei zu melden da er anscheinend schon mal handgreiflich wurde.. Is so ne drohung nicht eig auch strafbar?

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xXBigAnimeFanXx  16.04.2017, 00:17
@xXBigAnimeFanXx

* Dann droh deinem Vater damit wenn er dich nicht bei deinem Freund schlafen lässt aber trotdem bei deinem Vater bleiben kannst mit der Drohung bei der Polizei da er anscheinend schon mal handgreiflich wurde.. Is diese Drohung nicht aber auch schon strafbar?

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Ja, Du bist längst über 18. Aber das willst Du nicht lesen.

Was passiert denn wirklich, wenn Du mit Deinem Freund schläfst? Will irgendwer Dich deshalb anzeigen, Dich vor Gericht zerren? Das darf keiner, denn Du HAST das Recht, selbst zu entscheiden! Wenn Du Dich bedroht fühlst, dass Dich jemand deswegen umbringen könnte, geh zur Polizei! Niemand hat das Recht, Dich umzubringen! Ich meine das voll ernst! Du bist einfach viel zu unterwürfig! Wann willst Du denn erwachsen werden! Dass Du noch zur Schule gehst, ist KEIN Argument! Fang an, Dein eigenes Leben zu leben und DEINE Entscheidungen zu treffen!

Ich bin 16 und meine Freundin hat auch schon öfters bei mir oder ich bei ihr geschlafen. Bei mir war es der Selbe Grund wie bei dir, das die Eltern es nicht wollten. Also sagte ich einfach das ich bei einem Freund Übernachtete und ging zu ihr wenn ihre Eltern nicht da waren und andersrum.

Das ist der einzige Rat den ich dir geben kann, denn meine Eltern und ihre Eltern sind genau gleich und anders währe es für uns nicht möglich. 

 

Nein Du bist nicht zwingend darauf angewiesen unter diesen Voraussetzungen weiterhin bei Deinen Eltern ( Mutter+Stiefvater ) zu leben. Du kannst Dich auch zwecks Unterstützung ans Jugendamt wenden. Diese sind auch noch für junge Erwachsene zuständig und können Deinen Umzug befürworten. Du kannst dann unter Zuhilfenahme des elterlichen Unterhaltes und evtl. Transferleistungen unabhängig wohnen.

Je nach Schulform wären diese Transferleistungen dann Bafög/BAB oder Hartz 4. Was ist mit dem Unterhalt des leiblichen Vaters?


Zwillingssis 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 00:07

Mh danke ! Mein leiblicher Vater ist tod...

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wilees  16.04.2017, 00:09
@Zwillingssis

Dann beziehst Du ja auch eine Halbwaisenrente. - Wie hoch ist diese?

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Zwillingssis 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 00:11

Bekomme sowas leider nicht, da ich ursprünglich aus Serbien komme und es dort sowas (soweit ich weiß) nicht gibt

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wilees  16.04.2017, 00:17
@Zwillingssis

Welche Art von Gymnasium besuchst Du - Regel-G. oder berufsbildendes Gymnasium?

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Zwillingssis 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 00:21

Ein ganz normales Gymnasium. Zur Zeit besuche ich die 12 klasse und werde voraussichtlich im März 2018 mein Abitur machen.

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wilees  16.04.2017, 00:23
@Zwillingssis

Also kämen, wenn Du den Weg über das JA nehmen wollen würdest, nur Leistungen nach SGB II in Frage.

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