Mit 19 ausziehen (in der Ausbildung)?

8 Antworten

Käme darauf an was du selber an Nettoeinkommen hättest und ob dir deine Eltern Unterhalt zahlen könnten,denn in der Erstausbildung sind sie dir vorrangig zum Unterhalt verpflichtet !

Was dir auf jeden Fall zustehen würde ist dein Kindergeld,wenn du nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Das können deine Eltern dir selber überweisen,die Kontoverbindung ändern lassen ( Veränderungsmitteilung an die Familienkasse schicken,gibt es im Internet zum ausdrucken ) oder du stellst einen Antrag auf Abzweigung,gibt es auch im Internet.

Wenn du dir dann eine eigene Unterkunft leisten könntest,dann käme ggf.noch BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht,wenn die Eltern keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen könnten und du mit deinem Netto + Kindergeld unter deinem Unterhaltsbedarf von dann 670 € liegen würdest,der steht dir dann laut Düsseldorfer Tabelle zu.

Von deiner Nettovergütung kannst du dann in der Regel 90 € für Aufwendungen wegen deiner Ausbildung abziehen,dazu kommt dann das volle Kindergeld.

Liegst du dann unter den 670 €,dann würdest du sicher noch etwas BAB - bekommen,wenn kein Unterhalt gezahlt werden könnte.

Eine Möglichkeit wäre dann noch der Mietzuschuss zu deinen ungedeckten angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),den könntest du dann als letzte Möglichkeit noch beim Jobcenter beantragen,da würde dann berechnet ob dir noch etwas zustehen würde.

Du bist volljährig, niemand kann dich daran hindern. Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung, nicht der Staat. Wenn sie dir allerdings Wohnraum etc. anbieten, haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan. Solltest du trotzdem ausziehen, mußt du das selbst finanzieren.


Nur wenn du WEGEN der Ausbildung ausziehen MÜSSTEST, hättest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Was du gerne MÖCHTEST, musst du dir leisten können.

Staatl. Hilfe gibt es hier nur in Ausnahmefällen, wenn du z.B. zuhause körperlich massiv misshandelt wirst. Nur weil du ausziehen möchtest, gibt es keine staatl. Leistungen, außer Kindergeld.

Ja, das geht!

mußt halt sehen, wie es finanziell aussieht!