Mit 18 selbst von der Schule befreien?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt nicht nur das "öffentliche" Recht, nach dem du mit 18 volljährig bist und selber unterschreiben, etc. darfst. Es gibt auch Regeln, die bestimmte Bereiche, Firmen, etc. für sich selber aufstellen dürfen und wenn du dort arbeitest oder in deinem Fall in die Schule gehst, dann hast du dich damit einverstanden erklärt und musst diese Regeln einhalten. Ich kenne diverse Schulen, da ist das auch klar so geregelt, dass zu bestimmten Gegebenheiten auch über 18-jährige Schülerinnen trotzdem die Unterschrift eines Elternteils benötigt -> weil es eine Schul-Regel ist. Erkundige dich mal, wie es bei deiner Schule aussieht, dann weisst du es genau und der Rektor kann dir nicht "spontan auf der Nase herumtanzen" :-)

Wie crazycatwoman gesagt hat, besteht ein gewisser Unterschied zwischen Befreiung und Entschuldigung.

Hilfreich ist bei einer Befreiung immer der Grund, damit die Schule dir da auch tatsächlich ein okay gibt. Ohne Grund wird es da schwierig und dieser Grund muss dann natürlich trifftig sein. Du kannst einen Antrag auf Befreiung stellen, demnach entscheidet nur die Schule, ob sie diesen akzeptiert und dir eine Befreiung gewährt.

Mit 18 darfst du dir selber Entschuldigungen schreiben deswegen glaube ich schon das du dich auch ''befreien'' kannst was ich dir nicht gerade rate. Du bist volljährig, klar, das Jugendamt passt trotzdem auf was du tust aber du darfst selber entscheiden ob du noch zur Schule gehst oder nicht. Ach und des mit den Entschulödigungen: Meld dich nicht selber zu oft krank, die könnten dich zu nem bestimmten Arzt schicken das nur noch er dich entschuldigen kann wenn du's übertreibst:D


Greenthumb420 
Beitragsersteller
 24.04.2013, 22:40

Es hatte ja auch wirklich einen Grund warum ich mich befreien lassen wollte, weil es nir nicht gut ging. Und ich glaube "befreien" ist nicht das richtige Wort. Ich wollte halt nach der 2.Stunde nach Hause^^ Und ich mach das ja nicht öfters,weil ich ja im Grunde nichts gegen die Schule hab^^

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Hast Du einen wirklich triftigen Grund dafür? Ich weiß nicht so Recht, wenn (falls?) der Rektor weiß dass du 18 bist, und Dich nicht für voll nimmt, dann tust Du mir schon ein bissl leid... womit wir wieder beim triftigen Grund wären.

Schule ist nicht Uni, wo man einfach nach Belieben hingehen kann oder nicht.


Greenthumb420 
Beitragsersteller
 24.04.2013, 12:52

Der Grund warum ich früher gehen wollte war weil es mir nicht gut ging (das hat man auch sehen können)

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meinst du "befreiung" oder "entschuldigung"? da ist ja ein unterschied. mit 18 jahren darfst du dir deine entschuldigungen natuerlich selbst schreiben. m.m.n. kannst du auch selbst um eine befreiung nachsuchen. die must du aber vorher beantragen und die kann natuerlich von der schule auch abgelehnt werden.