Ausziehen mit 18?

8 Antworten

Da du 18 bist ist das Sozialamt zuständig und nicht mehr das Jugendamt. Dort wird man dir aber sicherlich auch weiter helfen wenn du dort anfragst was du tun sollst.

Dein Vater ist Unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung/Studium abgeschlossen hast oder 21 geworden bist. Du kannst ihm ja vorschlagen auszuziehen aber er muss für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Wenn alles nicht hilft, dann wende dich an einen Anwalt. Der kann auf Unterhalt klagen, dich informieren was deine Rechte sind und da du kein Einkommen hast, müsste der Staat dir Kosten für einen Anwalt tragen. Darüber wird der Anwalt dich aber auch beraten.

Kommt es zu einem Rechtstreit vor Gericht, den dein Vater verliert, dann muss er die Kosten für Gericht und Anwalt tragen.

Er wäre gut beraten dich Zuhause wohnen zu lassen oder dir eine möglichst günstige Alternative zu organisieren. Alles andere würde ihn mehr Geld kosten.

ja, dein Vater kann das zahlen. Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung ist er für dich zuständig.

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst hast du Anspruch auf das Kindergeld und auf Unterhalt von beiden Eltern. Um das zu bekommen kannst du dich ans Jugendamt wenden und dort um Hilfe bitten. Auch wenn Andere behaupten das Jugendamt sei nicht mehr zuständig, sie sind es. Bis zu deinem 21. Lebensjahr kannst du dich dort hin wenden.

Wenn dein vater so scheiße ist, dann ist betreutes wohnen in eine wohngruppe vermutlich deutlich besser für dich. lasse dich gerne vom jugendamt beraten


Sabrinamukler11 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 13:19

Eine Wohngruppe oder Ähnliches wäre wirklich nichts für mich aber Dankeschön für die hilfe

Also ich würde dir Raten dann du zum Jungendamt marschierst. Die können dir ggf. auch helfen den Unterhalt und Kindergeld einzuklagen. Damit wirst du nicht reich aber da geht was.

Geh am besten direkt morgen oder ruf zumindest an.