Mit 15 alleine auf ein Konzert ab 20Uhr?

3 Antworten

In Muenchen meist schon ab 14 (bei Hallen- und Freiluftkonzerten, nicht aber auch bei Clubkonzerten), im Rest der Republik in aller Regel jedoch erst ab 16 und bei manchen Konzerten auch erst ab 18.

Du musst dich vorher beim Veranstalter nach den Regelungen erkundigen, die bei genau der Veranstaltung gelten, die du besuchen willst. Sie koennen von Veranstaltung zu Veranstaltung und dann auch noch je nach Veranstaltungsort voellig unterschiedlich sein.

Bitteschön:

Konzerte

Für Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden:

Findet ein Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzvorgaben für Gaststätten auch für das Konzert. Ebenso gelten dort die Vorgaben für den Umgang mit Alkohol und Tabak.

Gewerbetreibende und Veranstalter*innen müssen zudem die relevanten gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar und gut lesbar aushängen.

Wird eine Veranstaltung vor allem von Kindern besucht, kann die zuständige Behörde ein generelles Alkohol- und Rauchverbot anordnen. Sie kann auch verbieten, dass Kinder und Jugendliche sich auf bestimmten Konzerten aufhalten. Außerdem kann sie Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben oder andere Auflagen anordnen, wenn eine Veranstaltung Kinder und Jugendliche körperlich, geistig oder seelisch gefährden kann. Dies kann bei besonders aggressiver Musik, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Texten der Fall sein. Wenn solche Gefahren erst im Verlauf eines Konzertes auftreten, kann die Behörde anordnen, dass Minderjährige es verlassen müssen.

Neben den Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter*innen von Konzerten auch allgemeine Lautstärkebegrenzungen beachten. Die zuständige Behörde kann anordnen, dass solche Werte zum Schutze von Kindern und Jugendlichen reduziert werden müssen.

Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

Quelle: https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/vorschriften-tanz


lisa25500 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 20:04

Also heißt das grundsätzlich ja, außer es gibt eine Ausnahme?

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Rasentraktor007  26.07.2024, 20:07
@lisa25500

Links anklicken und die Informationen sinnerfassend lesen.

Und ansonsten gelten die Vorgaben des Konzertveranstalters, den hier niemand kennt.

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