Kann ich mit 14 Jahren ein Tablet kaufen ohne die Eltern?
Moin, ich würde mir gerne ein kleines Tablet zulegen mit dem ich mich Abends schön ins Bett legen kann und YouTube gucken kann oder mit Freunden schreibe. Das Problem ist das meine Eltern darüber nicht sehr erfreut sein werden und deshalb davon auch nichts mitbekommen sollen. Kann ich mir im MediaMarkt mit Barzahlung einfach ein Tablet kaufen? Das kostet jetzt nicht 200€ oder so sondern ca. 70-100€.
Bekomme im Monat 20€ Taschengeld und habe mir das auch zusammengespart
Lg
17 Antworten
Ja klar geht das habe mir auch letztens ein Tablet gekauft von Samsung für 199€ die hat dann gefragt ob die Eltern damit einverstanden sind und da sie es waren hab ich es bekommen habe mir auch selber ein 179€ Handy am Montag gekauft
Wahrscheinlich wirst du das Tablet ohne Probleme kaufen können. Wenn nicht im ersten, dann eben im zweiten oder dritten Geschäft.
Aber schon deine Großeltern wurden erwischt, wenn sie nachts unter der Bettdecke Winnetou gelesen haben, und deinen Eltern wurde der Walkman weggenommen, wenn er nach 22.00 Uhr noch lief.
Also mach dir keine zu großen Hoffnungen, das Ding lange behalten zu können...
Die bringt da nur die Wäsche oder schaltet den Ofen an xDDD. Obendrauf kommt da öfters in den Keller Waschmaschine und so. Holz holen etc. PS: Mein Zimmer befindet sich ebenfalls im Keller und die Tür ist immer einen kleinen Spalt auf
Danke. Aber meine Eltern wollen nicht das ich mein Handy mit ins Bett nehme weil ich sonst zu lange wach bleibe und dann morgens total müde bin. Bin aber relativ gut in der schule und ich arbeite bis 22:30 mit meinen Laptop im Bett. Wenn die dann in den Keller gehen klapp ich ihn zu und versteck ihn unter der Decke. Nur das Problem ist das er manchmal nicht ausgeht und der lüfter anbleibt. Bisher ist seit 2 jahren nichts passiert aber mit einem Tablet wird das deutlich einfacher werden!
Gesetzlich gesehen ist dies sehr grenzwertig, jedoch können deine Eltern falls der betrag über 300€ fällt und sie damit nicht einverstanden sind das Tablet wieder zurück geben und Geld zurück verlangen.
Da du das Geld aber durch dein Taschengeld gespart hast solltest du lieber nochmals mit deinen Eltern reden und sagen dass du es dir selber erspart hast und kaufen möchtest.
Du darfst dir das Tablet aber selber zulegen da du eingeschrängt geschäftsfähig bist.
(!Wenn ich mich mit den 300€ irre soll mich wer korrigieren!)
Gruß Ashuna
Es ist nicht grenzwertig, grenzwertig wäre es, wenn er 13 wäre
Er darf, es sich auf jeden Fall holen das hast du richtig geschrieben.
PS: Es gibt keine genauen Werte, mit der richtigen Begründung kann ein 14-17 Jähriger auch was für 500 bekommmen.
Jedoch braucht er trotzdem nach §107 des BGB der Einwilligung der Eltern. Man ist im Bereich §107 bis §113 eingeschränkt geschäftsfähig.
Gruß Ashuna
Nach §110 brauch er das nicht, da steht, dass es auch ohne die Erlaubnis der Eltern gültig ist
Ja genau bei diesem Fall tritt der Taschengeldparagraf in Kraft.
Der Satz sagt lediglich aus, dass Jugendliche nur Sachen kaufen dürfen, die sich preislich noch im Rahmen des Taschengeldes befinden.
Der Paragraf wird bei höheren Beträgen aber nichtig/ also tritt nicht in Kraft.
Gruß Ashuna
Aber es ist keine genaue Greze bekannt, daher es hängt von der Verhältnismäßigkeit ab, was er sich kaufen kann.
Bei 20 Euro TG würde ich die Grenze auf 150-200 Euro schätzen, die bei ihm drin ist.
70-100 gehen allemal klar
Im Prinzip sagt der Paragraf aus "was im Rahmen des Taschengeldes ist". Würde man es streng nehmen wären es die 20€ die das Taschengeld sind.
Jedoch liegt hier die Entscheidung beim Verkäufer, wenn dieser auch 70-100 als Unangemessen empfindet und eine Unterschrift möchte, wird trotzdem die erlaubnis der Eltern benötigt.
Gruß Ashuna
Anders Interpretiert, genauso Streng genommen ist alles im Ramen des Taschengeldes, was sich über dieses erreichen liese über dieses, also auch 500 oder 1000 Euro, solange darüber gespart.
Ach PS: Ich hätte die Unterschrift in so einem Fall gefaket, aber nur wenn ich definitiv gewusst hätte, dass meine Eltern dem Kauf zustimmen (was aber bei mir immer der Fall war), einfach um mir den erneuten Weg in die Stadt zu sparen
Edit: Dies ist keine Aufforderung das zu tun, sowas kann man nur machen, wenn man definitiv weis, die Eltern würden unterschreiben, weil man z.b. sie angerufen hat aus dem Laden heraus und sie ja gesagt haben
Machbar jedoch nicht sinn des zwecks. ;-)
Jedoch gibt es Konkrete ausnahmen im Gesetz, Darlehen oder Kredite sowie "teure Elektronik" werden ausgeschlossen. Jedoch ist hier teuer nicht definiert, es obliegt also in der Entscheidungskraft des Verkäufers.
Gruß Ashuna
Ein 70 bis 100 Euro Tablet ist definitiv billig (ja billig nicht günstig)
Tja, alles im Universum liegt im Auge des Betrachters.
Aber ich meinte mit dem Kommentar eher, das ein Tablet zu dem Preis nichts taugt
War ich nicht eindeutig? Es spielt keine Rolle, ob man 13 oder 14 ist. Die Höhe des Betrages ist egal. Ob man Schulmaterialien oder ein Handy kauft ist egal. Relevant ist, dass er mindestens 7 ist und Mittel verwendet, die ihm zur freien Verfügung oder exakt diesem Zweck überlassen wurden. Das können auch 100.000€ sein.
Ich hab ja geschrieben, dass das Intertretationsssache ist und das es auch 100.000 sein können.
Aber je älter er ist, umso wahrscheinlicher bekommt er es verkauft, also ich hatte niemals solche Probleme, nur von Gamestop hab ich erlebt, dass die manchmal zicken machen, einmal war ich da mit einem noch 17 Jährigen, dann hat er mir das Geld gegeben, ich hat das gekauft und einfach nur dabei gelächelt, die konnten nichts machen, das war einfach nur genial.
die ihm zur freien Verfügung oder exakt diesem Zweck überlassen wurden
Richtig. Das ist hier aber nicht der Fall, wenn die Eltern mit dem Kauf eines Tablets nicht einverstanden sind.
Der Satz sagt lediglich aus, dass Jugendliche nur Sachen kaufen dürfen, die sich preislich noch im Rahmen des Taschengeldes befinden.
Genau das sagt er nicht aus. Wenn der beschränkt Geschäftsfähige 10.000 € zur freien Verfügung überlassen bekäme, dann kann er sich damit kaufen was er will - und der Vertrag ist rechtskräftig.
Es gibt keine Preisgrenze im 110 BGB, es gibt dort nur freie Verfügung oder bestimmter Zweck, nicht anderes.
Bedenke aber! Wenn deine Eltern dir den Kauf ausdrücklich verbieten, sagt das Gesetz auch, dass der Kaufvertrag nichtig ist. Somit hast du kein Recht das Tablet zu kaufen.
Also besser nochmal mit deinen Eltern reden. Wenn sie nein sagen musst du leider warten.
Schau dir hierzu die Paragrafen zu "Geschäftsfähigkeit" sowie den "Taschengeldparagrafen" an.
Gruß Ashuna
Der kauf durch Internetplatformen unterliegt den gleichen Gesetzen, da kannst du nichts machen. Ebenfalls gibst du bei der Erstellung des Accouns an dass du voll geschäftsfähig bist (was du aber in deinem fall nicht bist) somit verstoßt du dann auch gegen das Gesetz.
Deine Eltern können das Tablet dann zurück schicken lassen.
Gruß Ashuna
Aber er muss seine Eltern vorher nicht fragen so kann er das ausdrückliche Verbot umgehen.
Nur wenn er 13 und jünger wäre müsste er es sich von seinen Eltern erlauben lassen
Und woher wollen die wissen das meine Altersangaben alle stimmen?
Die Internetplatformen haben keine Garantie für deine Richtigkeit, jedoch falls es dazu kommen sollte, dass sie das merken wird dein Account gelöscht.
Sie würden es ja spätestens dann merken wenn deine Eltern sich bei dem Internetanbieter melden und das Tablet zurück schicken wollen.
Gruß Ashuna
Praktisch geht das, rechtlich jedoch nicht, falls dir deine Eltern den Kauf eines Tablets ausdrücklich verboten haben.
Generell kannst du von deinem Taschengeld kaufen, was du möchtest, da von der Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausgegangen wird. Widersprechen sie jedoch explizit, ist der Kauf unwirksam (laienhaft ausgedrückt).
Dann wäre der Kaufvertrag wohl wirksam. Aber ob das deine Eltern daran hindert, dir das Teil wieder wegzunehmen?
Das ist die andere Seite, aber er hat nach Erwerb gefragt.
Seine Eltern wären dann gesetzlich verpflichtet es so aufzubewahren, dass er es an seinem 18. Geburtstag unbeschädigt bekommen kann.
Sie haben es ja nicht veboten weil sie ja nichts davon wissen. ?
Ja, du kannst es dir kaufen, da du mit 14 beschränkt Geschäftsfähig bist, daher du musst deine Eltern nicht mehr vorher fragen wie du es unter 14 müsstest.
Also kauf es dir ruhig und versteck die Quitung (aber schmeiss sie ja nicht weg, wegen der Garantie).
Jap vielen Dank! Die Quittung werd ich schön für mich behalten
Schau dir mal an, was "dandy100" geschrieben hat! Damit hat sich die Sache wohl erledigt.
wie schön, dass es wenigstens einen vernünftigen Menschen hier gibt, nachdem ein Sturm der Entrüstung über meinen Kommentar losgebrochen ist.
Es ist doch immer wieder erstaunlich wieviel Leute keine Ahnung haben - und davon jede Menge - und trotzdem keine Hemmungen haben, zu antworten
Das mit der Quittung habe ich nur gesagt, weil die Eltern trotzdem versuchen können es zurückzugeben (auch wenn der Vertrag gültig ist) und Mediamarkt bei sowas leider recht kulant ist
Ach, du kannst uns ja mal sagen, was für ein Modell das Tablet sein soll, mich würde mal interessieren, was dass für eins sein soll, für den Preis gibt es nämlich ne Menge Schrott
Also ich wäre nie erwischt worden, denn meine Eltern wären niemals Nachts bei mir ins Zimmer gekommen.
Schon garnicht mit 14 und drüber.