Minijobs mit 12?

4 Antworten

Kinderarbeit ist (zum Glück) in D verboten!

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutz wie z.B.: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Verbot der Kinderarbeit und Ausnahmen
Kinder unter 13 dürfen grundsätzlich nicht arbeiten – Kinderarbeit ist verboten.

Ausnahmsweise dürfen Sie als Arbeitgeber Kinder beschäftigen

  • zu therapeutischen Zwecken,
  • im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht oder
  • in Erfüllung einer richterlichen Weisung.

Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen weiterhin während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten.

  • Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen Sie
  • nur mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten und auch
  • nur mit leichten und für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigen.

Gut zu wissen

Eine Beschäftigung ist leicht, wenn sie aufgrund ihrer Art und zu Bedingungen stattfindet, die

  • die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
  • ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung
  • und
  • ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,
  • nicht nachteilig beeinflusst.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

mit 12 geht das noch nicht soe einfach und legal. Versuchs mal mit Gssigehen oder Einkaufshilfe - häng ein Angebot im Supermakt ans Infobrett

Ich würde Zeitungen austragen gehen. Kenne viele Leute, die das machen.

mit 12 ist höchstens zeitungsaustragen, babysitten (wenn überhaupt jemand eine 12 jährige sein kind anvertraut), hunde gassi gehen, Eventeull alten leuten helfen