Minijob und Bafög in bedarfsgemeinschaft als Student?

2 Antworten

Seit Juli 2023 dürfen Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind, bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Darüber hinaus würden weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Es muss denn beim Jobcenter und Bafög - gemeldet und nachgewiesen werden.

Wenn Du einen Job ausübt, entfällt dann der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - das würde dann im Regelfall voll als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, so wie das auch mit dem Kindergeld unter 25 Jahren passiert, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Es sei denn diese 100 Euro, die dann im erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen schon enthalten sind, reichen für deine ausbildungsbedingten monatlichen Aufwendungen nicht aus.

Also wenn Du z.B.hohe Fahrkosten hättest oder deine Semestergebühren zahlen musst, dann könnte auf Nachweis der Betrag über den 100 Euro zusätzlich geltend gemacht werden.

Wenn BAföG bereits bezogen wird, müßtest Du den Freibetrag doch kennen: 100 € mtl..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  05.07.2024, 07:34

Der entfällt aber, wenn zusätzlich Erwerbseinkommen erzielt wird, dann sind diese pauschalen 100 Euro Freibetrag auf das Bafög - bereits im Grundfreibetrag nach dem SGB - ll nach Paragraf 11 b SGB - ll oder den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bei Kindern unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind enthalten.

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