Minijob Nachteil als BG Mitglied?
Hallo zusammen,
folgende Situation: ich bin unter 25, Student und bin Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, da meine Mutter Bürgergeld bezieht. Aufgrund der aktuellen Minijob Regelung, hatte ich mich dazu entschlossen als Minijobber zu arbeiten. Vorher war es ja so, dass das Gehalt angerechnet wurde auf die Leistung aber mittlerweile ist es ja nicht so.
Ich habe nie mehr als 520€ verdient (habe nur ungefähr 2 Monate gearbeitet). Es kam als ich dem Jobcenter vom Minijob erzählt hatte, direkt der Leistungsbescheid und da haben wir festgestellt, dass meine Krankenkasse nicht mehr gezahlt wird und dass meine Mutter weniger Geld bekommt, da mein Gehalt komischerweise mit verrechnet wurde. Als ich angerufen habe, wurde mir gesagt, dass das ein Missverständnis vom Jobcenter war und der Bescheid korrigiert wird, jedoch wurde er nicht korrigiert.
Ich habe den Minijob vor einigen Monaten gekündigt aber meine Krankenversicherung wird immer noch nicht bezahlt und meine Mutter kriegt immer noch weniger Geld, obwohl ich alles eingereicht habe was verlangt wurde. Ich kriege jedes Mal Post, dass ich etwas nachreichen muss manchmal sogar von Sachen die ich bereits nachgereicht habe. Letzte Woche habe ich einen Brief erhalten, wo drin stand, dass ich wieder meine Lohnabrechnung, SV Abmeldung, Kontoauszüge… nachreichen soll. Und diesmal die Kontoauszüge meiner gesamten Familie die in der BG leben.
Ich habe den Job vor Monaten gekündigt und es wird immer noch nicht meine Krankenversicherung gezahlt und die monatliche Leistung immer noch weniger als davor.
Wie sollte man hier vorgehen oder was habe ich falsch verstanden? War es ein Missverständnis meinerseits bezüglich der Minijob Regelung?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Dein Fehler war der Anruf.
Die Mutter muß dem Bescheid papierschriftlich widersprechen. Bzw. Du.
Immer wieder die gewünschten Unterlagen nachreichen.
Dann reiche die geforderten Nachweise ein, auch wenn Du das schon einmal gemacht hast.
Als Student unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern im Haushalt bildest Du zusammen mit den Eltern zwar eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, aber vorrangig wäre hier Bafög- zu beantragen.
Darin ist auch ein Zuschuss für deine Krankenversicherung enthalten, als Stundent ist man dann pflichtversichert und muss einen geringeren Beitrag zahlen, da zahlt das Jobcenter nicht mehr, darum musst Du dich selber kümmern, setze dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung und kläre das.
Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, dürfen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.
Wenn das dennoch passiert ist, legt man gegen den Bescheid einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein.
folgende Situation: ich bin unter 25, Student und bin Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft,
Dann ist Deine Darstellung zur Krankenversicherung FALSCH.
, wo drin stand, dass ich wieder meine Lohnabrechnung, SV Abmeldung, Kontoauszüge… nachreichen soll. Und diesmal die Kontoauszüge meiner gesamten Familie die in der BG leben
Dann lege es doch vor.
Ich habe den Job vor Monaten gekündigt
Dann solltest Du eine ...
, SV Abmeldung,
... haben und vorlegen.
d es wird immer noch nicht meine Krankenversicherung gezahlt
siehe oben. Kläre die Versicherung mit Deiner Krankenkasse