Mini job Reisegewerbe?
"Hallo meine Lieben,
ich habe eine Frage. Letzten Monat habe ich meine Ausbildung als Friseur abgeschlossen. Zuerst möchte ich einen deutschen Pass beantragen, dafür benötige ich jedoch eine Stelle als Vollzeitangestellter. Mein Chef hat mir mitgeteilt, dass er mich nicht übernehmen kann, da es ihn viel Geld kosten würde. Ich habe bereits eine Vollzeitstelle in einer anderen Branche (Gastronomie) begonnen, aber ich möchte trotzdem gerne als Friseur arbeiten. Ich habe gehört, dass man sich im Reisegewerbe anmelden und im Altenheim Haare schneiden kann! Meine Frage ist, ob ich das Reisegewerbe als Minijob anmelden kann? und wenn ja wie und wo ?
Danke im Voraus!"
1 Antwort
Ein Minijob ist immer ein Anstellungsverhältnis. Wenn du also jemanden findest, der dich als Friseur mit wenigen Stunden anstellt und anmeldet, ginge das als Minijob im Reisegewerbe.
Das ist doch aber nicht das, was du willst. Du solltest beim Gewerbeamt eine Reisegewerbekarte beantragen und deinen Chef (in der Gastro) informieren, dass du in geringem Umfang nebenbei Haare schneidest. Dein Reisegewerbe betreibst du dann in Nebentätigkeit/Nebenerwerb. Dafür bist du aber selbständig und musst am Ende des Jahres eine Steuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Als immer schön alle Belege (der Einnahmen und Ausgaben) sammeln.
Danke für die Antwort ich werde mal in Gewerbeamt fragen