Minijob im Verkauf trotz Studium und Praktikum?
Hallo,
ich bin dringend auf der Suche nach einem Minijob, habe aber folgendes Problem, ab Juli habe ich für 6 Wochen ein Vollzeitpraktikum, dass ich machen muss, um im Winter mein Studium zu beginnen.
So stehe ich nun vor folgendem Problem, ist es irgendwie möglich trotz Arbeitszeiten bis 17 Uhr im Praktikum irgendwie noch einen Minijob zu machen? Dazu kommt auch, dass mein Studium dann auch im Winter beginnen wird.
Am liebsten würde ich irgendwo im Verkauf arbeiten, aber das geht dann nicht oder? Gastronomie und Supermärkte sind alle schon voll mit Minijobbern im meiner Gegend, aber eine andere Branche bleibt mir dann wohl nicht oder?
Habt ihr irgendwelche Tipps für Minijobs, wo ich meine Schichten vielleicht am Nachmittag machen könnte?
2 Antworten
Hey,
1) es gibt immer irgendwo noch freie Plätze, man muss sich nur genau erkundigen:) Babysitten, Pizza Lieferant, Zeitungen Austragen, Kellnern in einer Bar etc.
2) Frage doch in deiner Praktikums stelle nach ob du nicht gleich als Werkstudent dort anfangen könntest, somit bekommst du Geld und hast später schon einen eventuellen Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
BG13
Hallo,
neben dem Pflichtpraktikum ist eine geringfügige Beschäftigung möglich. In welcher Branche der 450 Euro Minijob ausgeübt wird ist irrelevant. Wenn man trotz des Praktikums weiter an der Hochschule eingeschrieben bist, gilt man dann laut Sozialversicherungsrecht als ordentlich Studierender auch während der Praktikumszeit. Somit ist es ebenfalls möglich eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung als Minijob aufzunehmen. Voraussetzung hierfür sind die zeitliche Begrenzung der Beschäftigung und das eine gewisse Höchstzahl an Arbeitstagen nicht überschritten wird. Einige Ausführungen dazu findet man in dem Minijob- Blog unter Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden ausgeweitet .
Wichtig ist, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zusetzen, ob der bisherige Krankenversicherungsschutz aufrecht erhalten bleiben kann.
Viele Grüße,
Ihr Team der Minijob-Zentrale
Unsere gestrige Antwort bezog sich auf vorgeschriebene Zwischenpraktika die in einer Studien- oder Prüfungsordnung verankert sind.
Für vorgeschriebene Praktika, die vor Beginn des Studiums oder der beruflichen Schulausbildung ausgeübt werden, ist bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung danach zu unterscheiden, ob Arbeitsentgelt bezogen wird oder nicht. Wird mit der berufspraktischen Tätigkeit Arbeitsentgelt erzielt, besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte.
Auch neben diesem vorgeschriebenen Vorpraktikum kann sowohl ein 450-Euro-Minijob und / oder ein kurzfristiger Minijob ausgeübt werden.
Hier nochmals der Link zur Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs aufgrund der Corona-Pandemie.