Miles abgeschleppt, berechtigt?
Ich habe ein Miles carsharing Auto an einer Straße abgestellt wo das parken erlaubt ist. An der selben Stelle wurde ein mobiler Parkverbot aufgestellt welcher aber angeblich erst 24 std später in Kraft treten würde.
Da ich in der Stadt geparkt hatte und die Miles Autos an diesem Ort schnell wieder weg waren stellte ich das Auto trotzdem dort ab. (Außerdem war ich der Meinung, dass carsharing Autos nur umgestellt werden. Da dass Auto theoretisch auch 1 Woche hätte dort stehen können und mobile Parkverbote immer 3-4 Tage vorher aufgestellt werden)
Genau 2 Monate später hat Miles ohne Vorwarnung mein Paypal konto mit 470€ belastet, da anscheinend 24 std später das Auto an dieser Stelle abgeschleppt wurde. In dem Polizei Brief wurde ebenfalls eine andere Hausnummer als bei meiner Miles Rechnung angegeben, diese wies ein Haus schräg gegenüber als abstell Ort vor.
Ist das alles so rechtens? (Da ich kein Geld mehr habe kann ich mir keine Beratung von einem Anwalt holen :))
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Mobile Halteverbote entwickeln sofort beim Aufstellen die Rechtswirkung. Die Karenzzeit von 3-4 Tagen begründet sich dadurch, dass Fahrzeuge die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, mindestens alle drei Tage kontrolliert werden müssen.
1.9 Die Miete endet, wenn der Kunde den Mietvorgang ordnungsgemäß gemäß Ziffer 3 dieser AMB beendet hat, oder wenn MILES gemäß diesen AMB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.
Aber das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich zurück gegeben und der FS ist nicht mehr der Mieter!
Fraglich inwiefern der vorangegangene Mieter, der noch nicht einmal mehr Gewalt über das Fahrzeug hat, für die Zukunft eine Verkehrsanordnung wehren könnte. Hier liegt die Schwachstelle dieser Online Vermieter. Beim klassischen Vermieter wäre diese Falle jedenfalls nicht aufgetreten.
Auch ist der Rechnungsinhalt nebst den Zahlen nicht vorliegend. Es erscheint allerdings ziemlich hoch, da Abschleppkosten durchaus gedeckelt sind und hier gegebenen Falls interveniert werden muss.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da stand schon ein Schild, und Du hast das Auto trotzdem da abgestellt? Das erinnert mich an einen Arbeitskollegen, der vier Wochen in Urlaub geflogen ist. Er hat sein Auto ganz normal wie immer auf der Straße abgestellt. Eine Woche nach Abreise später wurden dort Parkverbote aufgestellt wegen Straßenbauarbeiten. Da das Fahrzeug dann im Weg stand wurde es abgeschleppt und stand 12 Tage auf dem Verwahrplatz. Er ist auch dagegen vorgegangen. Hat aber nichts genützt, wer sein Fahrzeug auf der Starße parkt muß sich versichern, das er dort auch den gesamten gewünschten Zeitraum parken kann. Ein Anruf beim Ordnungsamt hätten ihm 750 euro erspart.
Du warst ja nun tatsächlich durch die Beschilderung vorgewarnt. Sich darauf zu verlassen das jemand Anderer den Wagen vor inkrafttreten des Verbotes bucht und wegfährt, war sehr blauäugig. Hier gibt es nur einen Ausweg: "Bin bereit zu zahlen".
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Peppie85/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Dein Fehler war schlicht, dich darauf zu verlassen, dass irgend ein anderer das Auto abholen würde, ehe das Parkverbot greifen wird.
für so etwas gibt es einen ganz einfachen ausdruck,
Persönliches Erhebliches Chaosbedingtes Hindernis oder kurz P.E.C.H.
Spar dir das Geld für den Anwalt, kratz deine Kohlen zusammen, bezahl die Rechnung und mach so was nicht mehr.
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Wenn das Auto noch da stand, als das temporaere Parkverbot wirksam wurde, musst du das natuerlich bezahlen.