Miles abgeschleppt, berechtigt?

4 Antworten

Mobile Halteverbote entwickeln sofort beim Aufstellen die Rechtswirkung. Die Karenzzeit von 3-4 Tagen begründet sich dadurch, dass Fahrzeuge die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, mindestens alle drei Tage kontrolliert werden müssen.

1.9 Die Miete endet, wenn der Kunde den Mietvorgang ordnungsgemäß gemäß Ziffer 3 dieser AMB beendet hat, oder wenn MILES gemäß diesen AMB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.

Aber das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich zurück gegeben und der FS ist nicht mehr der Mieter!

Fraglich inwiefern der vorangegangene Mieter, der noch nicht einmal mehr Gewalt über das Fahrzeug hat, für die Zukunft eine Verkehrsanordnung wehren könnte. Hier liegt die Schwachstelle dieser Online Vermieter. Beim klassischen Vermieter wäre diese Falle jedenfalls nicht aufgetreten.

Auch ist der Rechnungsinhalt nebst den Zahlen nicht vorliegend. Es erscheint allerdings ziemlich hoch, da Abschleppkosten durchaus gedeckelt sind und hier gegebenen Falls interveniert werden muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Da stand schon ein Schild, und Du hast das Auto trotzdem da abgestellt? Das erinnert mich an einen Arbeitskollegen, der vier Wochen in Urlaub geflogen ist. Er hat sein Auto ganz normal wie immer auf der Straße abgestellt. Eine Woche nach Abreise später wurden dort Parkverbote aufgestellt wegen Straßenbauarbeiten. Da das Fahrzeug dann im Weg stand wurde es abgeschleppt und stand 12 Tage auf dem Verwahrplatz. Er ist auch dagegen vorgegangen. Hat aber nichts genützt, wer sein Fahrzeug auf der Starße parkt muß sich versichern, das er dort auch den gesamten gewünschten Zeitraum parken kann. Ein Anruf beim Ordnungsamt hätten ihm 750 euro erspart.
Du warst ja nun tatsächlich durch die Beschilderung vorgewarnt. Sich darauf zu verlassen das jemand Anderer den Wagen vor inkrafttreten des Verbotes bucht und wegfährt, war sehr blauäugig. Hier gibt es nur einen Ausweg: "Bin bereit zu zahlen".

Dein Fehler war schlicht, dich darauf zu verlassen, dass irgend ein anderer das Auto abholen würde, ehe das Parkverbot greifen wird.

für so etwas gibt es einen ganz einfachen ausdruck,

Persönliches Erhebliches Chaosbedingtes Hindernis oder kurz P.E.C.H.

Spar dir das Geld für den Anwalt, kratz deine Kohlen zusammen, bezahl die Rechnung und mach so was nicht mehr.

Wenn das Auto noch da stand, als das temporaere Parkverbot wirksam wurde, musst du das natuerlich bezahlen.