Mietwohnung verkauft , was steht mir zu?
Ich wohne seit 1981in einem Haus bei einem privaten Vermieter. So wie es zu DDR -Zeiten war haben wir damals alles selber ausgebaut. Es war kein Badezimmer vorhanden und sonst war auch alles sehr schlimm und nicht wohnlich. Mein Mann hat alles super ausgebaut , Decken abgehangen , Fensterbänke eingebaut , alles isoliert, Bad und Küche gefliest und so weiter. Waschbecken und Wanne sowie Toilette waren auch nicht vorhanden und wir haben vom Vermieter auch nie Geld für alles erhalten 😞
Jetzt würde das Haus verkauft!!
Steht mir da nicht auch was vom Kaufpreis zu???????
3 Antworten
Besitz und Eigentum ist nicht dasselbe!
Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.
Du schreibst:
So wie es zu DDR -Zeiten war haben wir damals alles selber ausgebaut.
Genau genommen könnte der Vermieter den Rückbau verlangen.
Ihr habt nicht im Auftrag des Vermieters gehandelt, sondern selbständig.
Moralisch durchaus verständlich - juristisch jedoch nicht einklagbar.
Du schreibst:
wir haben vom Vermieter auch nie Geld für alles erhalten
Du hast mit dem Vermieter aber keine Aufwandsentschädigung verhandelt.
Du hast das Haus ohne Wanne gemietet, richtig?
Ich versuch's mal anders herum. Angenommen, der Vermieter hätte sich an den Kosten für's Badezimmer beteiligt oder sogar das komplette Bad bezahlt.
Nach Fertigstellung hätte er aber von dir eine höhere Miete verlangt, weil das Haus mit Bad einen höheren Komfort bietet und teurer vermietet werden kann. Wärst du damit einverstanden gewesen? Wahrscheinlich nicht.
Steht mir da nicht auch was vom Kaufpreis zu???????
Leider Nein!!!!!!!!!
Rechtlos bist du natürlich auch nicht. Du könntest das, was du selbst eingebaut hast, auch wieder abreißen.
Du könntest den Vermieter vor die Wahl stellen. Entweder er zahlt dir eine Ablöse, oder du baust alles wieder ab.
Ob sich das tatsächlich für dich auszahlt steht auf einem anderen Blatt.
Bleibt ihr denn dort wohnen oder will der neue Eigentümer selbst da einziehen?
Wenn dir der Vermieter damals explizit erklärt hat, schriftlich, dass er beim Auszug oder einer Veränderung euch dafür entschädigt, dann hast du nichts in der Hand.
Und der Verkauf des Hauses hat doch keine Auswirkungen auf dich. Kauf bricht nicht Miete, d.h. ihr bleibt doch dort wohnen, oder nicht?
Und selbst bei einer Eigenbedarfskündigung wirst du das Nachsehen haben.
Nein! Es sei denn, ihr hat irgendsowas schriftlich! mit dem Vermieter vereinbart.
Nee , da hat damals niemand drüber nachgedacht, es ist ja nun schon 42 Jahre her
Nunja - sprich mit dem jetzigen Eigentümer, wie der das sieht - ob er Dir alles abkauft. - Ich denke eher, dass der ein lauwarmes Dankschön rüberschiebt - aber das war's dann auch.
Sobald man Geld in eine Sache investiert, sollte man sich gut überlegen, ob es das auch wert ist. Klar - für Euch war es das wert. Aber jetzt fragt keiner mehr danach.
Der Käufer vom Haus hat gesagt das ich mir das Geld vom Vor- Vermieter holen soll 🤷 er hat ja schließlich mein "Inventar" mit verkauft
Wir haben ein Schreiben, das wir uns ein Badezimmer einbauen dürfen