Mietwohnung?

5 Antworten

Schau nach einer vernünftigen Wohnung. Ein anderer Rat ist echt sinnlos.

Der Vermieter wird sich auch nicht durch anwaltliche Drohungen bewegen.

Wenn das Mieterhöhungsverlangen den Mietgesetzen entspricht, wirst du es nicht aufhalten können. 'Dein Wohnort ? Deine Monatsmiete ohne BK?

Die Instandsetzung der Klingel kannst du mit einer Instandsetzungklage genauso wie die Balkonreparatur herbeiführen. Eine Mietminderung von 2 % wäre denkbar. Die Verschlussuntüchtigkeit der Haustür berührt dich nicht.

Google mal nach einem Mieterhilfeverein in Deiner Nähe. Dort wird Dir geholfen.

Du könntest dir eine andere Wohnung suchen.


YamiSenpai123 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 00:03

Bin schon auf der Suche nach etwas anderem, aber heutzutage nicht so einfach.

1

Sie können die Gunst der Stunde nutzen, außerordentlich kündigen und aus diesem beschriebenen "Loch" ausziehen.

Ein Rechenbeispiel: Erhalten Sie das Infoschreiben über die Mieterhöhung am 18.02. eines Jahres, ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 30.04. möglich. Ihr Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06.