Mietvertrag vorzeitig kündigen?


06.07.2024, 21:45

Unter weiteren Vereinbarung ist folgende Klausel hinterlegt:

  • Möchte der Mieter das Mietverhältnis während des ersten zwei Jahres beenden, kann er nach Rücksprache mit dem Vermieter, die Firma XXX beauftragen einen geeigneten Nachmieter zu finden. Sobald ein geeigneter Nachmieter für die Mieträume gefunden wurde, wird der Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen. Die zu zahlende Provision in Höhe von zwei Monatskaltmieten zzgl. 19 % MwSt. für die Firma XXX übernimmt der Mieter.“

Demnach müssten wir ja rauskommen, wenn wir den Makler dafür bezahlen, korrekt?

3 Antworten

Demnach müssten wir ja rauskommen, wenn wir den Makler dafür bezahlen, korrekt?

Das ist richtig.


TiaNutini 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 05:49

Danke!

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Selbstverständlich werde ich zu gegeben Zeitpunkt mit meinem Mieter über die Situation sprechen

Nach dem Satz habe ich erst mal gedacht, du hast einen Untermieter. Du meinst Vermieter.

Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen? 

Nicht mit dem, was du da aufzählst.


TiaNutini 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 21:17

Pardon, das stimmt selbstverständlich.
Wir sind auch Vermieter einer anderen Immobilie, da bin ich wohl durcheinander gekommen. Danke für den Hinweis!

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Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen?

wegen was denn?
kalter Rauchgeruch und ein Selbstmörder sind für mich leider keine Gründe