Mietrecht/Vorkaufsrecht?

8 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt
 Denn als Mieter ist mir doch zuerst das Vorkaufsrecht vorbehalten oder nicht?

Nein.

Als Mieter hat man nur ein Vorkausfrecht wenn die Wohnungen währed der Mietdauer in ETW umgewandelt und dann erstmals verkauft werden oder es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Es gibt sehr wohl gegenseitige und/oder eingetragene Vorkaufsrechte und als Mieter habe ich keine "Rechte" am bevorzugten Kauf.

Du bist nur Mieter, nichts weiter.

Wie kommst Du darauf das Dir irgend etwas "glaubhaft gemacht" werden müße oder das Du gar ein Vorkaufsrecht hättest ???


skhn81 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 10:55

Laut § 577 BGB besteht für den Mieter ein Vorkaufsrecht für seine Wohnung, wenn diese in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird

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MuninDerRabe  08.01.2022, 10:57
@skhn81

Und genau DAS ist laut Deiner obigen Aussagen NICHT der Fall.

Das Haus soll wohl umgebaut werden und soll dann für eine Elektrofirma als Schulungsräume dienen.

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skhn81 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 11:01

Ja aber das Vorkaufsrecht soll eine bestimmte Person haben und nicht die Firma an sich. Das ist ja kein wirklicher Eigenbedarf.

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MuninDerRabe  08.01.2022, 11:12
@skhn81

Eine Firma ist eine juristische Person und kann sehr wohl ein Vorkaufsrecht haben.

Dgl. ein Verein, eine "Kirche" und andere juristische Personen.

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Erkundige dich als Mieter beim örtlichen Bauamt, ob es eine Bauvoranfrage wegen Umnutzung und Umbau des ZFH gibt. Keine Voranfrage oder Bauantrag >> ist wohl der Kaufgrund fragwürdig. aber eine Kündigung nach §573a BGB kannst du nicht verhindern, wenn der Erwerber in das Haus einzieht.

Ein Vorkaufrecht hast du nicht, nur bei möglicher Umwandlung in ETW.


skhn81 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 11:15

Der Erwerber selbst würde ja nicht einziehen, auch seine Kinder nicht. Wenn ich der mögliche Käufer wäre würde ich es ja selbst als Eigentümer nutzen.

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albatros  08.01.2022, 11:42
aber eine Kündigung nach §573a BGB kannst du nicht verhindern, wenn der Erwerber in das Haus einzieht.

Das könnte er erst, wenn er selbst eingezogen wäre, das ist ja gar nicht beabsichtigt. Also ist hier 573a BGB überhaupt nicht anwendbar.

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Gerhart  08.01.2022, 21:54
@albatros

So explizit stejht es aber nichtr im Kommentar der Frage und das gilt hier nur als Hinweis.

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Ist denn dein MV bereits gekündigt? Oder ist das alles erst mal rein hypothetisch bzw. Mundpropaganda?

Ich sähe bei Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum Probleme mit einer EBK.


skhn81 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 11:50

Nein ist noch nichts gekündigt. Kaufvertrag soll noch im Januar unterschrieben werden und dann dauert es ja wohl noch ein paar Monate Sagte meine Vermieterin.

Wie ist das mit der EBK zu verstehen?

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albatros  08.01.2022, 13:54
@skhn81

Meine Abkürzung für EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG

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skhn81 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 13:59
@albatros

Also kann ich definitiv nicht so einfach gekündigt werden?

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albatros  08.01.2022, 17:18
@skhn81

Das denke ich, bin aber kein Jurist. Erforderlichenfalls kannst du zu gegebener Zeit anwaltliche Hilfe oder Mieterverein (nur als Mitglied) in Anspruch nehmen. Aber warte erst mal ab, was da schriftlich kommt. Das wäre dann auf rechtliche Wirksamkeit zu prüfen.

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