Mietrecht u.Sozialrecht?

2 Antworten

Wenn deine Mutter sterben sollte trittst Du erstmal automatisch in den Mietvertrag ein.

Kündigen könnte dir der Vermieter dann nur aus rechtlich zulässigem Grund.

Zum Beispiel wegen Mietrückstand.

Ob er evtl. Rücksicht nimmt weil Du erstmal einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen mußt ist eine andere Frage.


Brigitta999 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 14:32

Danke erstmal für schnelle Antwort.Ja ich muß dan schon ein Antrag auf Mietubernahme stellen beim Amt oder Wohngeld weil ich ja bloß 450 Euro EU.Rente bekomme .Ich werde aber jetzt denoch nicht in Mietrukstand kommen auch wen sich die Bearbeitung des Antrages auf Mietubernahme einwenig verzögert beim Amt.Den meine Schwester wurde mich da Finanziell schon helfen das ich mit der Miete beim Vermieter nicht Rückstand komme . Also dan brauche ich dan keine Angst zu haben das mich der Vermieter Kundigen kan nach euren Aussagen vielen Dank

Er kann Dir kündigen, wenn Du die Miete nicht vertragsgemäß weiterzahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.