Mietrecht?

2 Antworten

Guten Abend,

wenn der Kündigungsvertrag fehlerhaft ist, ist er auch unwirksam. Außergewöhnlich ist auch dass 3 Wohnungen gleichzeitig als Eigenbedarf gebraucht werden.

Für genauere Aussagen fehlen mir nähere Details.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

StanDard1  03.10.2024, 23:22
Außergewöhnlich ist auch dass 3 Wohnungen gleichzeitig als Eigenbedarf gebraucht werden.

So außergewöhnlich ist das gar nicht. Es könnte ein 3 kleinere Woheinheiten könnten auch haben oft insg. nur ca.150qm, da kriegt Kind 1 evtl. 1.OG und Kind 2 das DG, oder die Oma ist pflegebedürftig und zieht mit ein.

Ich weiß ja nicht wie sie formuliert ist, aber die Erdgeschoßwohnung kannst du ja gern abgeben....

Ungewöhnlich ist für mich, das gleich 3 Töchter oder so gleichzeitig die Wohnungen beanspruchen.

Ich würde mir Rat bei einem Fachmann einholen.